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Fixkostenzuschuss 2: Jetzt bis 800.000 Euro beantragen!

Redaktion.OEGZ
23.11.2020

Ab sofort kann der Fixkostenzuschuss 2 über FinanzOnline beantragt werden. Hier alle Details. 

Details zum Fixkostenzuschuss 2 bis 800.000 EUR

  • Der Betrachtungszeitraum liegt bei 9,5 Monaten. Demnach von September 2020 bis Juni 2021.
  • Der Fixkostenzuschuss II muss nicht am Fixkostenzuschuss I anschließen.
  • Voraussetzung zur Inanspruchnahme ist ein Umsatzrückgang iHv 30%.
  • Die Höhe des Umsatzrückganges entspricht auch der Höhe des Zuschusses.
  • Neu gegründete Unternehmen, die vor dem 16.9.2020 Umsätze erzielten, können auch den FKZ II beantragen.
  • Möglichkeit einer Pauschalierung bei bis zu 120.000 EUR Jahresumsatz, das heißt, man erhält 30% Zuschuss des Umsatzausfalls; zudem wird keine Steuerberatung benötigt.
  • Weitere Erleichterung: Es muss keine verpflichtende Darstellung von schadensmindernden Maßnahmen erfolgen

 

Folgende Kosten zählen als Fixkosten:

  • Geschäftsraummieten
  • Pacht
  • Versicherungsprämien
  • Zinsaufwendungen
  • Sonstige betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen
  • Zahlungen für Strom/Gas/Telekommunikation
  • Wertverlust verderblicher Ware (mind. 50%)
  • Ein angemessener Unternehmerlohn (max. 2.666 Euro pro Monat)
  • Personalaufwendungen für Stornobearbeitung
  • Steuerberaterkosten bis 1.000 EUR
  • Leasingraten insgesamt
  • Abschreibung von Anlagevermögen, wenn vor dem 16.9.2020 angeschafft
  • Frustrierte Aufwendungen: Maßnahmen die vor 16. März 2020 gesetzt wurden, für Reisen bzw. Events im Betrachtungszeitraum des FKZ II – Berechnung auf Basis branchenspezifischer Durchschnittswerte
  • Notwendige Personalkosten für Mindestbetrieb: z.B., wenn Ortskern auszusterben droht ohne Wirtshaus, oder Seilbahn für Profisportler

 

Advertorial

Kombinationsmöglichkeit mit Umsatzersatz und Fixkostenzuschuss 2

mit bis zu 3 Mio. Euro, sofern der Umsatzersatz vorher beantragt wurde

 

Details zum Fixkostenzuschuss 2 mit bis zu 3 Mio. EUR

  • Bei diesem Zuschuss handelt es sich um einen Verlustausgleich. Der Verlust ergibt sich aus dem Umsatzerlöse abzüglich der Betriebsausgaben.
  • Der Vorteil ergibt sich aus dem erhöhten Rahmen: je nach Kostenstruktur des Unternehmens, kann Verlustbedeckung attraktiver sein.
  • Dieser soll noch im Dezember beantragbar sein.

Laufend aktuelle Informationen: www.sichere-gastfreundschaft.at  und www.fixkostenzuschuss.at 

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