Branchenpolitik

Saisonstarthilfe: Viele Anträge wurden abgelehnt

Interessensvertretung
08.02.2022

Freude und Ärger liegen bei der Beantragung der Saisonstarthilfe manchmal ganz nah beieinander.
Anträge für die Saisonstarthilfe werden zu 29 Prozent abgelehnt.
Viele Saisonbetriebe der ÖHV dürften die Kriterien  für die Saisonstarthilfe nicht erfüllen. Laut interne Umfrage werden die Anträge zu 29 Prozent abgelehnt. 

Was ist eigentlich ein Saisonbetrieb? Leider gibt es dazu nicht nur unterschiedliche Ansichten. Es geht dabei auch für zahlreiche Unternehmen um sehr viel Geld. Da wäre einerseits die Definition laut Arbeitszeitgesetz. Und andererseits die Definition von Saisonbetrieben in den Richtlinien für die Saisonstarthilfe. Und die sorgt bei BranchenvertreterInnen für Unmut.

Denn nach den Richtlinien für die Hilfe sind Unternehmen bei der Saisonstarthilfe dann anspruchsberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Jahr geschlossen haben oder alternativ dazu der Mitarbeiterstand mindestens drei Monate lang höher oder niedriger ist als im Jahresdurchschnitt. Durch die Saisonstarthilfe erhalten von Schließungen betroffene Saisonbetriebe 65 Prozent des Bruttogehalts für Neuanstellungen vom AMS refundiert. So weit das Versprechen.

Die ÖHV fragte ihre Betriebe.
Hohe Ablehnung: Nur 71 Prozent der Befragten hat eine Saisonstarthilfe bisher genehmigt bekommen.  

In einer ÖHV-Umfrage gaben 29 Prozent der Saisonhotels an, diese Voraussetzungen nicht zu erfüllen. „Es hieß, Saisonbetriebe sollen die Arbeitsverträge im Lockdown einhalten, sie werden dafür entschädigt. Dann wurden drei von zehn Anträgen abgelehnt. Man hat Arbeitslosigkeit versteckt und die Kosten dafür den Arbeitgebern umgehängt“, kritisiert der neue ÖHV-Präsident Walter Veit. „Erst große Versprechungen machen und im Nachhinein die Spielregeln ändern: Das geht in Richtung Vorspiegelung falscher Tatsachen“, so seine Analyse. Laut Arbeitszeitgesetz sind im Gegensatz dazu Saisonbetriebe solche, die „aufgrund des Jahreszeitenwechsels nur zu bestimmten Zeiten im Jahr offen haben und die übrigen Zeiten geschlossen halten oder höchstens ein- oder zweimal im Jahr eine gegenüber den übrigen Zeiten deutlich verstärkte Geschäftstätigkeit entfalten, wodurch eine zusätzliche Personalaufnahme notwendig ist“.

Für die ÖHV stinkt die Sache zum Himmel. Gelungen sei demnach die Überwälzung der Kosten auf die ArbeitgeberInnen durch die Einführung einer „Faustregel“ zur Definition von „Saisonbetrieben“ in den Richtlinien zur Saisonstarthilfe. Da diese deutlich enger gefasst sei als die Definition im Arbeitszeitgesetz, an der sich nicht nur Antragsteller orien­tiert hätten, sondern seit Jahr und Tag auch die Krankenkassen, schauen viele Betriebe erstmal durch die Finger.  

Reparatur?

Die ÖHV fordert nun eine Reparatur der Saisonstarthilfe.
Die Branchenvertreter der Wirtschaftskammer, Susanne Kraus-Winkler und Mario Pulker, pochten in einer Aussendung darauf, dass mit der Budgetaufstockung nun „alle Saisonbetriebe, die laut Richtlinie Anspruch darauf haben, diese Beihilfe auch tatsächlich erhalten“. Für die Saisonstarthilfe wurde eine Budgetaufstockung um 30 Millionen auf insgesamt 90 Millionen Euro beschlossen.