Corona-Hilfen für Gastronomie und Hotellerie im Überblick
aktualisiert am 2.12.2021, 12:15
Was nicht möglich schien, ist eingetreten: Ein Lockdown legt Gastronomie und Hotellerie auf Eis. Zumindest der Rahmen für die Wirtschaftshilfen, die Unternehmen in der Pandemie das Überleben sichern soll, wurde über den Jahreswechsel verlängert.
Haftungsübernahmen ÖHT
Eine schnelle und unbürokratische Unterstützung sind liquiditätssichernden Überbrückungsfinanzierungen. Diese Maßnahme besteht in der Übernahme von Haftungen durch die ÖHT für Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken. Die Regierung präsentierte eine Verlängerung der Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierungen bis 30. Juni 2022.
Welche Hilfen zudem derzeit zur Verfügung stehen, sind folgender Grafik (von Prodinger Tourismusberatung) zu entnehmen.
Statt Kurzarbeit: Saisonstarthilfe
Für die Kurzarbeit ist ein Monat Beschäftigung mit vollem Gehalt Voraussetzung, was für Saisonbetriebe, die mit November einstellten, ein Problem ist. Nun gibt es dafür eine halbwegs dienliche Lösung: Für Neuanstellungen bekommen Betriebe 65 Prozent des Bruttogehalts (inklusive aller Lohnnebenkosten) vom AMS refundiert, wobei die Arbeitnehmer den vollen Lohn bekommen. Diese Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung gilt für alle Personen, die zwischen 3. November und dem 12. Dezember angestellt werden. Kontrollen sollen Missbrauch verhindern.
500 Euro Kurzarbeitbonus
Beschäftigte, die lange in Kurzarbeit sind, werden extra unterstützt und erhalten einen Bonus von 500 Euro netto. Voraussetzung ist, dass sie im November 2021 in Kurzarbeit waren und seit März 2020 insgesamt 10 Monate oder länger für Kurzarbeit angemeldet waren. Der Bonus für "Langzeit-Kurzarbeitende" bekommen nur jene, deren Bemessungsgrundlage kleiner als 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage ist. Auch Arbeitnehmer in Trinkgeld-Branchen werden ab Dezember besonders unterstützt.
Vorsicht beim Verlustersatz
Vorsicht gilt beim Ausfallbonus und dem Verlustersatz. Denn hier setzt der Gesetzgeber eine Marke von einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Wenn man jetzt im Lockdown etwa Take-Away anbietet, könnte es sein, dass ein Betrieb um diese Leistung fällt. Hier wird es noch Nachverhandlungen geben.