Energiekrise

Was der Energiekostenzuschuss für Gastro und Hotel bringt

Energiekrise
29.09.2022

Von: Daniel Nutz
Beim Entlastungspaket für Unternehmen geht es um 1,3 Mrd. Euro. Energiesparen ist dabei eine Auflage. Die Heizschwammerl müssen im Winter aus bleiben. Unterschiedliche Kritik kommt von Branchenvertretern und dem Wifo.
Kosten für das Heizen mit Gas - Symbolfoto

Sie hat lange auf sich warten lassen, die Hilfe für Unternehmen angesichts der steigenden Energiepreise. Nun haben Grüne und ÖVP endlich eine gemeinsame Linie gefunden, mit denen Betriebe von den stark gestiegenen Kosten für Strom, Gas und Sprit entlastet werden sollen. 

Was gibt es für Unternehmen? Betriebe, deren Energiekosten mindestens drei Prozent des Produktionswertes oder Umsatzes ausmachen, können Förderanträge stellen. Das betrifft so gut wie alle Gastronomie- und Hotelbetriebe.  Zumal auch kleinere Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von bis zu 700.000 Euro auf die Förderungen zugreifen können.

Energiekostenzuschuss für Unternehmen: Eckpunkte

  • Energieintensive Unternehmen erhalten 30 Prozent der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe erstattet
  • Eine Steuerberatung muss bestätigen, dass die Förderkriterien tatsächlich erfüllt werden.
  • Zum Energiekostenzuschuss wird an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe gearbeitet, die die Anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllen.

Auszahlung über AWS

Die Grünen konnten sich damit durchsetzen, dass an die Hilfen auch Auflagen zum Energiesparen geknüpft sind. Für die Gastronomie relevant ist hier das viel diskutierte Thema der beheizten Gastgärten im Winter. Diese eigentlich erst unter den Anzeichen der Pandemie entstandene Praxis wird wegen der hohen Energieverschwendung untersagt. Ebenso müssen Betriebe auf unnötige Außenbeleuchtung verzichten. Das Beleuchten von Skipisten für Nachtskilauf soll aber weiterhin möglich sein.

Die Hilfen werden in 4 Stufen über das AWS erteilt und durch eine Anhebung des Beihilferahmens des im Juli beschlossenen Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz von 450 Millionen auf 1,3 Milliarden Euro ermöglicht. Gefördert werden übrigens zunächst nur Energieausgaben von Februar 2022 bis September 2023. Das führt zu einem Problem, dass bezüglich der anstehenden Heizsaison 2023 keine Kostensicherheit besteht, was von Branchenvertretern in einem ersten Statement kritisiert wurde.

Andererseits ist auch klar: Sieht die Regierung keinen Grund den eingeschlagenen Weg zu verlassen, wird es auch diesbezügliche Förderungen für die Wintermonate geben. Der aktuelle EU-Rahmen sieht schon jetzt vor, dass die Staaten wegen der Energiekrise bis Jahresende entsprechende Fördermaßnahmen setzen und so in den Markt eingreifen dürfen.

Welche Auflagen gibt es für die Förderung?

  • Größere Betriebe müssen ein Energiesparkonzept in Form eines Energieaudits vorlegen. 
  • Bis Ende März 2023 müssen geförderte Unternehmen Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich setzen.
  • Der Innen- und Außenbereich von Geschäften (inkl. jener für Gebäudefassaden, Schaufenster und Werbeanlagen) wird zwischen 22:00 Uhr bzw. Betriebsschluss und 06:00 Uhr nicht beleuchtet.
  • Heizungen im Außenbereich von Unternehmen (also auch Heizschwammerl oder beheizte Sessellifte) müssen ausgeschaltet werden, um eine Förderung zu bekommen.
  • Türen von Geschäften, die öffentlich zugänglich sind, nicht dauerhaft offen gehalten werden, sofern dies ohne Umbau möglich ist.
  • Beheizte Außenpools oder Flutlichtanlagen sind kein Ausschlusskriterium für die Förderung.

Welche Förderstufen es gibt

Wer kann den Zuschuss beantragen? Grundsätzlich alle jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten mindestens 3 Prozent des Umsatzes ausmachen. Betriebe, die pro Jahr maximal 700.000 Euro umsetzen, also Klein- und Kleinstunternehmen, sind dagegen von dieser Regelung ausgenommen.

Insgesamt gibt es vier Förderstufen: In der ersten Stufe werden Mehrkosten für Strom, Gas und Treibstoffe mit 30 Prozent der Preisdifferenz zum vergangenen Jahr gefördert (Zuschussuntergrenze 2.000 Euro). Um in die zweite Stufe des Energiekostenzuschuss-Programmes zu gelangen, müssen sich als Voraussetzung die Strom- und Gaspreise zumindest verdoppelt haben. In diesem Fall werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt hier 2 Millionen Euro. Die Mehrkosten für Treibstoffe können in dieser Stufe nicht gefördert werden.

Reaktion: Zu wenig treffsicher

Während Vertreter der Tourismusbranche nach mehr und vor allem längeren Hilfen rufen, gibt es auch Kritik am Umfang der Förderung - nämlich vom Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo. Das vermisst die Treffsicherheit. Der Vorschlag aus dem Wifo: Es sollten nur rentable Unternehmen gefördert werden, und zwar recht einfach und unbürokratisch über eine Steuerrückzahlung. Bekanntlich sind gerade in der Gastronomie und Hotellerie viele Betriebe aktiv, die seit geraumer Zeit unrentabel sind. Diese mancherorts „Zombieunternehmen“ genannte Firmen werden nun eben auch mit öffentlichen Geldern weiter am Leben gehalten.