Energiekrise

Energiekostenzuschuss: Voranmeldung startet

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07.11.2022

Das Förderprogramm für energieintensive Unternehmen kann ab sofort beantragt werden. Die Frist läuft nur zwei Wochen.
Stromkabel und Geldscheine

„Damit energieintensive Unternehmen auch während der schwierigen Situation auf den Energiemärkten weiterhin ihre Liquidität aufrechterhalten können und wettbewerbsfähig bleiben, wurde der Energiekostenzuschuss auf den Weg gebracht", sagt Wirtschaftsminister Martin Kocher. Mit dem Start der Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss gilt es einiges zu beachten. Für eine erfolgreiche Antragstellung verpflichtend ist eine Voranmeldung im aws Fördermanager.

Die ÖGZ hat alle Details für Sie zusammengefasst. 

Welche Unternehmen werden gefördert?

Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden. Insgesamt stehen für den Energiekostenzuschuss 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft von der aws, der Förderbank des Bundes.

Wie sieht der Zeitplan aus?

Ab heute, Montag, 7.11.2022 bis 21. November 2022 ist eine Voranmeldung für Unternehmen im Fördermanager der aws möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend. Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung.

Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab 22.11.2022 über den Fördermanager der aws möglich sein. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen.

Wie hoch sind die Förderungen?

Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000,00 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt. Ausgenommen sind u.a. Unternehmen, die zur staatlichen Einheit zählen, außer sie stehen im Wettbewerb mit anderen Unternehmen, sowie energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen.

Gibt es eine Pauschalförderung?

Geplant ist eine Pauschalförderung für Unternehmen, welche die Zuschussgrenze von EUR 2.000,- nicht erreichen:
In Ergänzung zum aws Energiekostenzuschuss ist ein Pauschalförderungsmodell in Ausarbeitung. Dieses ermöglicht Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666,- ausmachen (und daher unter die Mindestgrenze von EUR 2.000,- Zuschussbetrag gem. aws Energiekostenzuschuss fallen) einen Zuschuss zu beantragen.
HINWEIS: Es handelt sich dabei um eine ergänzende Maßnahme – eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss ist daher für die betroffenen Unternehmen NICHT erforderlich. Informationen zu dieser ergänzenden Maßnahme werden nach Ausarbeitung online zur Verfügung gestellt.

Schritt für Schritt zum Energiekostenzuschuss