Flexible Arbeitszeiten in Sicht!

Fachkräftemangel
07.12.2017

 
Der Tourismus begrüßt die von der Regierungskoalition geplanten Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung, die von der Branche seit langem gefordert werden. 
Sind bald flexiblere Arbeitszeiten möglich?
Sind bald flexiblere Arbeitszeiten möglich?

In den Koalitionsverhandlungen hat man sich auf ein Wirtschafts- und Entbürokratisierungsprogramm geeinigt. Vor allem die geplanten Neuregelungen bei der Flexibilisierung der Arbeitszeit und die Regelung der Ruhezeitverkürzung per Gesetz für alle Tourismusbetriebe mit geteilten Diensten finden die Zustimmung der obersten Tourismus-Sprecherin Petra Nocker-Schwarzenbacher, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft: „Damit wird eine langjährige Forderung der Tourismuswirtschaft endlich umgesetzt, die es erleichtert, unsere Dienstleistungen für den Gast zu erbringen. Wir begrüßen vor allem die Stärkung der Möglichkeiten auf betrieblicher Ebene Dinge zu vereinbaren, da es in unserer Branche viele Klein- und Mittelbetriebe gibt, die mit ihren Mitarbeitern ein gutes Einvernehmen haben. Zudem liegen in der modernen Arbeitswelt neue Arbeitszeitmodelle auch im Interesse der Arbeitnehmer. Auch Maßnahmen zur Saisonverlängerung wurden erfreulicherweise im Maßnahmenkatalog berücksichtigt.“

Niemand will dauernd 12-Stunden-Dienste

Kleine Adaptierungen, die den Betrieben viel bringen: Das sieht Michaela Reitterer, Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), in der von Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache angekündigten Änderung im Arbeitszeitgesetz: „12-Stunden-Dienste waren für die meisten Betriebe bisher nur theoretisch möglich, künftig können sie in Ausnahmefällen umgesetzt werden.“ Und es werden Ausnahmen bleiben: „Niemand will dauernd 12-Stunden-Dienste.“

8 Stunden Nachtruhe keine Regel

Ähnlich bewertet Reitterer den neu gewonnen Spielraum bei der Nachtruhe: „8 Stunden werden ja nie die Regel sein. Wer das täte, müsste mit den Konsequenzen leben“, verweist sie noch einmal auf den intensiven Wettbewerb um die Beschäftigten: „Da bliebe kein Mitarbeiter. Und das kann sich niemand leisten.“ In den Ausnahmefällen, für die die Verkürzung gedacht ist, hätten Mitarbeiter jetzt schon Verständnis. Vor allem geht es um Mitarbeiter, die im Betrieb wohnen: „Als Gastgeber wissen sie, dass Gäste auch frühstücken wollen, wenn es am Vorabend ausnahmsweise länger wurde. Und dass es unmöglich ist, mitten in der Nacht Ersatz zu organisieren, wissen sie auch. Die Verkürzung gleicht man dann aus. Die Lösung ist gut.“

Bürokratiecheck

Die Einführung eines Bürokratie-Checks für alle neuen Gesetze sowie die Einschränkung des Kumulationsprinzips sind erste Schritte in die richtige Richtung. „Österreich muss nicht immer Weltmeister bei der Umsetzung jeder EU-Richtlinie sein,“ kommentiert Nocker-Schwarzenbacher den Vorschlag der Rücknahme des „golden plating“. Das sieht Michaela Reitterer ganz ähnlich. „Das ist längst notwendig, das wäre der Hammer für alle Branchen.“ Werden tatsächlich Praktiker aus KMU in die Gesetzgebung eingebunden, bliebe den Betrieben künftig viel Aufwand erspart. Das beste Beispiel sei die von beiden Parteien zugesagte Rücknahme der USt-Erhöhung: „Das muss vor Saisonbeginn passieren, das weiß jeder Praktiker. Eine Änderung mitten in der Hochsaison ist für KMU die Hölle.“

Fachkräftesicherung und Ausbildung

 „Die wichtigste Säule in unseren Betrieben sind unsere Mitarbeiter, daher begrüßen wir die geplante Aufwertung von Lehrberufen sehr,“ erklärt die WKÖ-Bundessparten-Obfrau. Maßnahmen zur Fachkräftesicherung und die Stärkung der dualen Ausbildung tragen zur Entspannung des akuten Fachkräftemangels bei. Zusätzlich benötigt die Tourismuswirtschaft jedenfalls Mitarbeiter aus dem Ausland. Wichtig sei jetzt, so Nocker- Schwarzenbacher, dass die künftige Regierung das Programm so rasch wie möglich in konkrete, praxisnahe und leicht administrierbare Gesetze gießt. Der Tourismusstandort Österreich brauche diesen frischen Wind, um sich im internationalen Wettbewerb weiter behaupten zu können.

Lob von der IV

Auch die Industriellenvereinigung ist zufrieden: „Wird das aktuelle Verhandlungsergebnis so umgesetzt, würde das jenes Maß an Flexibilität bedeuten, wie es die Unternehmen brauchen und es sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hinblick auf längere Freizeitblöcke und mehr Zeit mit der Familie wünschen“, sagt der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV) Christoph Neumayer. „Damit wird endlich die Realität abgebildet. Es kann dann gearbeitet werden, wenn Arbeit anfällt. Entscheidend ist dabei vor allem, dass der gesetzliche Rahmen für mehr Gestaltungsmöglichkeiten auf Betriebsebene erweitert wird. Denn vor Ort – und im guten Einvernehmen mit dem Betriebsrat bzw. den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – lassen sich erfahrungsgemäß die besten, für alle Beteiligten sinnvollsten und praxistauglichsten Lösungen erzielen“, ist der IV-Generalsekretär überzeugt.