Inklusion als Mehrwert

Gastronomie
12.11.2018

Von: Ute Fuith
Die Wirtschaft floriert, und der Fachkräftemangel nimmt zu. Das betrifft vor allem die Gastronomie und Hotellerie. Eine Personalreserve stellen Menschen mit Behinderungen dar. Aber erst wenige heimische Unternehmen haben das erkannt.  
Peter Lammer schupft die Küche im Johanneskeller in Salzburg.

Arbeiten mit Behinderung? Kein Problem für den Salzburger Peter Lammer. Der Küchenchef hat sich in seinem Lokal „Johanneskeller“ einen Arbeitsplatz geschaffen, der genau auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Vor acht Jahren zog er sich bei einem Motorradunfall schwerste Verletzungen an beiden Beinen zu. „Ich habe zahlreiche Operationen hinter mir und war über 600 Tage im Krankenstand – die Hälfte davon stationär“, sagt Lammer. Seinen Job in der Küche konnte er nach dem Unfall nur mehr mit großer Mühe und dem Einsatz von starken Schmerzmitteln ausüben. „Das AMS hat mir eine Umschulung angeboten – aber in meinem Alter, ich bin schon über fünfzig –, kam das für mich überhaupt nicht infrage. Außerdem liebe ich meinen Job als Koch, und ich kann mir nicht vorstellen, etwas anderes zu machen“, erzählt der Salzburger. 

Schwebend arbeiten

Die üblichen orthopädischen Hilfen – wie etwa Krücken – sind bei der Arbeit in der Küche nicht hilfreich. „Weil ich ja die Hände frei brauche, habe ich gemeinsam mit Bernhard Tichy, einem Freund mit Erfahrungen im Bau von Seilrutschen, eine Schwebeschaukel für die Küche entwickelt. Ich kann jetzt sogar schwere Töpfe heben und komme ohne Schmerzmittel aus“, sagt Lammer. Der Prototyp des innovativen Arbeitsbehelfs heißt „Standing Ovation“ und ist bereits zum internationalen Patent angemeldet. Peter Lammers Johanneskeller ist aber auch darüber hinaus ein inklusiver Betrieb: „Aktuell beschäftigen wir zum Beispiel Mitarbeiter mit Lernschwierigkeiten. Inklusion ist uns seit jeher sehr wichtig. Und wir sind sehr zufrieden mit unseren Leuten“, so Lammer. 

Recht auf Arbeit

Eigentlich sind Unternehmen dazu verpflichtet, auf jeden 25. Mitarbeiter einen „begünstigt behinderten“ Menschen einzustellen. Dieser Verpflichtung kann man sich nur mit der Zahlung einer sogenannten Ausgleichstaxe entziehen. Warum stellen Betriebe kaum Menschen mit Behinderung ein? Auch, weil oft ein falsches Bild vorliegt. Dass diese mehrheitlich im Rollstuhl sitzen, ist – statistisch gesehen – jedenfalls ein Klischee. Die weitaus häufigste Art der Behinderung ist eine Funktionsbeeinträchtigung der inneren Organe. Viele Menschen mit Behinderung können also ganz „normal“ leben und arbeiten. Es käme oft nur darauf an, den geeigneten Arbeitsplatz zu finden. 

Gute Erfahrungen mit der Einstellung von Menschen mit Behinderung hat Elisabeth Kolarik gemacht. In ihren Wiener Freizeitbetrieben (Praterfee, Luftburg) sind momentan sieben beeinträchtigte Personen in unterschiedlichen Bereichen beschäftigt, drei davon in der Vorbereitungsküche, zwei weitere sind für den Garten und Außenbereich zuständig. 

„Natürlich ist es am Anfang wichtig, auf die Stärken und die Bedürfnisse dieser Menschen zu achten. Doch wir sind davon überzeugt, dass für jeden Menschen in der Arbeitswelt ein ,Plätzchen‘ gefunden werden kann“, sagt Kolarik. Das können vielfältige Aufgaben sein, von Hilfsarbeiten in der Küche wie Kartoffeln- oder Knoblauchschälen über die Betreuung der Pferde bis hin zu Dingen, wie herumliegende „Papierln“ aufzuheben. „Uns ist es dabei wichtig, dass sie sich in ihrer Persönlichkeit weiterentwickeln, selbstständiger werden und Eigenverantwortung übernehmen können. Unsere Leute sind extrem stolz darauf, arbeiten zu dürfen und betonen das auch immer wieder“, so Kolarik. Unterstützt wird sie, als Arbeitgeberin, von den Betreuern von „jobwärts“ / Jugend am Werk, die die Beeinträchtigten bei Problemen begleiten und für Arbeitgeber immer ein offenes Ohr haben. Ebenso kümmern sie sich um Förderungen und Amtswege. 

„Ich möchte auch betonen, dass die übrigen Kolleginnen und Kollegen keine Berührungsängste haben und diese sieben Beschäftigten voll integriert und akzeptiert sind. Überwiegend bringen diese Leute eine Fröhlichkeit mit ins Team, die ansteckend ist. Ebenso zeigen sie uns auf, dass nicht jeder Handgriff selbstverständlich ist, aber jeder Mensch das Recht haben sollte, in der Gesellschaft etwas zu leisten“, so Kolarik. 

Inklusive Hotellerie

Auch die Hotellerie ist sich immer mehr ihrer sozialen Verantwortung bewusst. Die Austria Trend Hotels beschäftigen momentan 24 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung. „Unsere Erfahrungen mit Inklusion sind sehr positiv. Die Kolleginnen und Kollegen sind in den Teams und Hotels gut integriert und sehr engagiert. Darunter sind auch Lehrlinge, die bereits Auszeichnungen bekommen und Top-Platzierungen in Landesmeisterschaften erreicht haben. Das sind außerordentliche Erfolge, auf die wir sehr stolz sind“, sagt Michael Kröger, Geschäftsführer der Austria Trend Hotels. 
Er ist überzeugt, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einen Mehrwert leistet – egal ob mit oder ohne Behinderung: „Am Ende des Tages zählt der Mensch, und wenn wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig von ihrem Background, zu großartigen Leistungen motivieren können, dann sind wir auf dem richtigen Weg“, meint Kröger. 

Vorteile für inklusive Arbeitgeber

Das Gesetz unterscheidet zwischen „Personen mit Behinderung“ und „begünstigten Behinderten“. Das Sozialministeriumservice beurteilt den Grad der Behinderung und erlässt einen Feststellungsbescheid. 

Arbeitgeber, die im Bundesgebiet 25 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen, müssen auf je 25 Arbeitnehmer mindestens einen „begünstigten Behinderten“ einstellen oder eine Ausgleichstaxe (257 Euro) bezahlen.

Ab 100 Mitarbeitern beträgt die Ausgleichstaxe 361 Euro, ab 400 Beschäftigten 383 Euro pro offener Pflichtstelle.

Steuerliche Vorteile: Unternehmen, die begünstigt behinderte Personen beschäftigen, sind von folgenden Lohnabgaben für diese Mitarbeiter befreit: Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und 
Kommunalsteuer.

Prämie für Unternehmen: Für die Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigt behinderten Personen erhalten Unternehmen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds zusätzlich eine Prämie in Höhe der jeweils aktuellen Ausgleichs-
taxe.

Förderungen:

Arbeitsmarktservice
Sozialministeriumservice
Informationen für Arbeitgeber: Wirtschaftskammer Österreich bzw. WK-Landesstellen