Kleine Dienstwohnung: Kein Sachbezug
Eine neue Verordnung des Finanzministeriums sieht vor, dass Dienstwohnungen bis 30m² keinen Sachbezug darstellen. Das ist eine gute Nachricht für viele Touristiker, denn die steuerliche Einstufung von Dienstwohnungen war bisher nicht klar geregelt. Viele Hoteliers musste beispielsweise in jedem Einzelfall begründen, warum eine rasche Verfügbarkeit der Mitarbeiter im Interesse der Unternehmen erforderlich war. Im schlimmsten Fall konnte es zu Steuernachzahlungen für die Mitarbeiter kommen.
"In kaum einer anderen Branche sind Wohnungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so notwendig wie im Tourismus. Es freut mich, dass hier in Zusammenarbeit mit dem BMF nun Rechtssicherheit für unsere Österreichischen Touristiker geschaffen wurde", sagt die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger.