Förderung

Zweite Chance beim Energiekostenzuschuss

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12.12.2022

Von 16. bis 20. Jänner 2023 ist erneut eine Voranmeldung möglich. Diese war ursprünglich nur bis 28. November möglich.
Verteilersteckdose mit Geldscheinen

Wer den ursprünglich vom 7. bis 28. November 2022 laufenden Energiekostenzuschuss (Voranmeldung) nicht beantragen konnte oder wollte, bekommt jetzt eine 2. Chance dafür: Wie Wirtschaftsminister Martin Kocher am Wochenende angekündigt hat, wird es eine Nachfrist für die Voranmeldung von 16. bis 20. Jänner 2023 geben.

87.000 Unternehmen haben bisher angesucht, für den Förderzeitraum von Februar bis September 2022 stehen insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung.

„Von 29. November bis 15. Februar läuft nun die Phase der Antragstellung über den aws-Fördermanager. Um es jedoch möglichst allen betroffenen Unternehmen zu ermöglichen den Energiekostenzuschuss zu beziehen, setzen wir eine Nachfrist für die Voranmeldung“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Arbeitsminister Martin Kocher
Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher: "Betriebe, die sich nicht vorangemeldet haben, werden dazu von 16. bis 20. Jänner noch einmal die Möglichkeit haben“.

Wer erhält den Energiekostenzuschuss?

Der Zuschuss bleibt weiterhin an konkrete Energiesparmaßnahmen geknüpft. So widerspricht etwa das Aufstellen von Heizschwammerl im Außenbereich den Förderkriterien.

Mit dem Energiekostenzuschuss werden energieintensive Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Als energieintensiv gelten jene Unternehmen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes belaufen. Ausgenommen von diesem Eingangskriterium sind Betriebe bis max. 700.000 Euro Jahresumsatz. Die Förderung ist in einem Stufenprogramm geregelt – ab der Stufe 2 können nur Strom und Erdgas gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen. Je nach Förderstufe werden Unternehmen mit 2.000 Euro bis zu 50 Millionen Euro unterstützt.

Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.