Ein Blick auf die aktuelle Insolvenzstatistik des Verbands Creditreform zeigt, dass die Insolvenzgefahr unter Beherbergungs- und Gaststättenbetrieben mit einem Wert von 1,83 Prozent höher ist als in allen anderen Branchen. Unternehmen aus der Gastronomie und Hotellerie, die in finanziellen Schwierigkeiten sind, dürfen nun auf Unterstützung von der Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) hoffen. Geht es um vorübergehende Engpässe, gibt es Hilfe – vorausgesetzt es gibt Zuschüsse aus Landesmitteln in zumindest der gleichen Höhe. 

Ziel des „ÖHT-Restrukturierungsprogramms“ im Rahmen der Top-Tourismus-Förderung 2014–2020 sei die Unterstützung von KMU in finanziellen Schwierigkeiten, deren Beratungshilfe und finanzielle Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

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Was wird gefördert?

In erster Linie die Kosten des Sanierungskonzeptes oder von anteiligen Coachingleistungen. Darüber hinaus materielle Hilfestellung auf die nach Sanierung verbleibenden Verbindlichkeiten. Gefördert wird mittels einer Haftungsübernahme und einem Zinsenzuschuss von maximal zwei Prozent für Fremdkapital. 

Unter- und Obergrenzen 

Hinsichtlich der Förderleistungen gibt es einige Rahmenbedingungen, die für betroffene Unternehmen zu beachten sind:
• Das Kapital, auf das ein Zinsenzuschuss gewährt wird, soll den Umfang von 40 Prozent der gesamten Fremdfinanzierung nach Restrukturierung nicht überschreiten.
Untergrenze: 100.000 Euro
Obergrenze: 2 Mio. Euro