Der Ausfallsbonus wird um drei Monate bis September verlängert und ist mit 80.000 Euro (statt bisher 30.000 Euro) gedeckelt. Betriebe mit 50 Prozent Umsatzausfall können den Bonus künftig als Ersatz für den Ausfall beantragen. Auch der Härtefallfonds wird bis September verlängert. Kriterium sind 50 Prozent Umsatzeinbruch oder wenn laufende Kosten nicht gedeckt werden können. Der Verlustersatz wird sogar um sechs Monate bis Jahresende verlängert. Er ist mit 10 Mio. Euro gedeckelt.

Zusätzlich zu diesen drei Maßnahmen wurde zudem die gesetzliche Grundlage für ein weiteres wichtiges Unterstützungsinstrument beschlossen: Die Verlängerung der Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen. „Durch den langen Lockdown und die damit verbundenen Einnahmenausfälle haben viele Betriebe Schwierigkeiten mit der Bedienung von besicherten Krediten. Indem wir den Haftungsrahmen bis 31. Dezember 2021 verlängern, geben wir der Tourismus- und Freizeitwirtschaft mehr Luft zum Atmen“, so Köstinger. Bisher wurden mehr als 8.400 Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierungen mit einem Volumen von 1,3 Milliarden Euro durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt.

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