Zwischen 2020 und 2025 führte das Amt für Betrugsbekämpfung im österreichischen Finanzministerium über 22.000 Kontrollen in Gastronomie- und Hotelleriebetrieben durch. Das Ergebnis: Knapp 10.000 Strafanträge, nahezu jeder zweite kontrollierte Betrieb flog wegen handfester Verstöße auf. Illegale Beschäftigung, Arbeitszeitbetrug, Lohn- und Sozialdumping: Das sind die Kategorien, aus denen sich diese Zahl speist. Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida, präsentierte diese Daten heute auf einer Pressekonferenz in Wien, und ließ keinen Zweifel an ihrer Interpretation.
„Verabschieden wir uns endgültig von weichgespülten Tierfabeln über vermeintlich schwarze Schafe“, sagte Hebenstreit. Was die Behörden geliefert hätten, seien keine zoologischen Studien, sondern harte Fakten über gewerbliche Wiederholungstäter, die ein bewusst kalkuliertes Geschäftsmodell betreiben würden („an der Grenze der Kriminalität“). Die Gewerkschaft vida habe die Zahlen auf Basis des neuen Informationsfreiheitsgesetzes beim Amt für Betrugsbekämpfung, Arbeitsmarktservice (AMS) und Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) angefragt.
Die Reaktion der Gegenseite kam prompt: Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sowie die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) wiesen die Darstellungen als pauschale Verleumdung einer gesamten Branche zurück. Der Konflikt ist damit auf einem neuen Eskalationsniveau angekommen; und das unmittelbar vor der dritten Verhandlungsrunde im Kollektivvertrag Hotellerie und Gastronomie.
Behördendaten als Munition
Die vida stützt ihre Offensive auf drei Datenquellen. Neben den Kontrollergebnissen des Amts für Betrugsbekämpfung nennt Hebenstreit die ÖGK-Statistik: rund 180.000 Säumniszuschläge wurden demnach verhängt, weil Mitarbeiter zu spät oder gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet wurden. Die Beitragsrückstände in der Branche lagen allein im Jahr 2025 bei angeblich 93 Millionen Euro; 15 Millionen Euro wurden wegen Insolvenzen abgeschrieben. Zudem, so Hebenstreit unter Berufung auf aktuelle Daten von AMS und WIFO, entfallen 21,6 Prozent aller sogenannten Lay-off-Arbeitslosigkeitstage auf den Tourismus. Die saisonale Zwischenparkung der Beschäftigten beim AMS koste den Steuerzahler jährlich 128 Millionen Euro.

Die WKÖ ließ in einem Faktencheck verlauten, die Gewerkschaft stelle die gesamte Branche unter Generalverdacht. Für Verstöße gebe es bereits strenge regulatorische Rahmenbedingungen und Kontrollbehörden. Zudem habe die vida für ihre Kernthese eines „Tourismusbooms ohne Beschäftigte“ bislang keine einzige valide Quelle vorgelegt. Tatsächlich verweist die Arbeitgeberseite auf schöne Beschäftigungsdaten: Im März 2026 seien 230.899 Personen im Tourismus beschäftigt gewesen, ein Plus von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr und rund fünf Prozent mehr als im Vor-Corona-Vergleichsmonat März 2019. Auch der Jahresschnitt der unselbstständig Beschäftigten zeige stetiges Wachstum.
Vollzeit und trotzdem zu wenig?
Eva Eberhart, Vorsitzende des vida-Fachbereichs Tourismus und KV-Chefverhandlerin, hält dagegen: Das Wachstum der Beschäftigungszahlen sei vor allem ein Teilzeitphänomen. „Der Tourismus ist ein El Dorado für Teilzeitbeschäftigung geworden“, sagte Eberhart. Der betriebswirtschaftliche Hintergrund sei bekannt: Es sei schlicht günstiger, fünf Teilzeitkräfte zu beschäftigen als drei Vollzeitstellen zu besetzen, weil Teilzeitkräfte bis zur Normalarbeitszeit keine Zuschläge erhielten.
Das Einkommensbild, das Eberhart zeichnet, ist düster: Das Jahresmindesteinkommen der Branchenbeschäftigten liege bei 15.166 Euro brutto, laut der Gewerkschafterin der niedrigste Wert aller österreichischen Branchen. Die Reinigungsbranche zahle fast 200 Euro brutto mehr pro Vollzeitstelle, der Handel rund 100 Euro mehr. Drei Lohngruppen im geltenden Kollektivvertrag lägen zudem unter den staatlich anerkannten Referenzbudgets der Schuldenberatungen für einen bescheidenen Einpersonenhaushalt: 1.878 Euro netto im Monat. „Trotz Vollzeitarbeit reicht das Einkommen oft nicht für ein bescheidenes Leben“, so Eberhart.
Ein weiterer Indikator, den die Gewerkschaft in den Mittelpunkt rückt: die Verweildauer. Im Durchschnitt bleiben Beschäftigte im Tourismus 33 Monate in der Branche gegenüber einem branchenübergreifenden Schnitt von 73 Monaten. Weniger als die Hälfte. Besonders eklatant sei die Lage bei Lehrlingen: Eine zunehmende Zahl junger Menschen entscheide sich schon während der Ausbildung gegen einen Verbleib in der Branche. Eberhart betonte, Dropoutquote und Teilzeitanteil seien für die Gewerkschaft harte Indikatoren und neben der Verweildauer aussagekräftiger.
Sexuelle Belästigung: Branche schaut zu
Neben den strukturellen Einkommensfragen thematisierte Eberhart ausführlich das Ausmaß sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Eine Umfrage habe ergeben, dass fast 80 Prozent der befragten Frauen und über 50 Prozent der Männer sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt oder davon Kenntnis gehabt hätten. In rund 60 Prozent der Fälle habe der Arbeitgeber nicht reagiert.
Die Täter kämen aus unterschiedlichen Gruppen: Kunden, Kollegen, Vorgesetzte und Dritte wie Lieferanten. Die Maßnahmen, wenn überhaupt ergriffen, seien unzureichend: Belästiger würden auf andere Arbeitsplätze versetzt, Kunden erhielten Lokalverbot oder es passiere schlicht nichts. „Das, finde ich, sind sehr traurige Zahlen“, sagte Eberhart.
Rot-Weiß-Rot-Karte: Erpressbarkeit als System?
Einen besonders scharfen Ton schlug Hebenstreit beim Thema Arbeitskräftezuwanderung an. Die vida fordert, Koch und Kellner von der Mangelberufsliste zu streichen. Würden nicht Restaurants zusperren müssen, wenn der Zugang zu ausländischen Fachkräften wegfalle? Hebenstreits Antwort: Die Rot-Weiß-Rot-Karte schaffe erpressbare Arbeitskräfte. Er schilderte Fälle, in denen Menschen in China Arbeitsverträge für 60 Stunden in der Woche um 1.600 Euro brutto unterzeichneten und bei Widerspruch gegen Arbeitszeiten oder Entlohnung nicht nur den Job, sondern das Aufenthaltsrecht verlören. „Das ist nicht weniger als moderne Knechtschaft unter dem Deckmantel der Standortpolitik“, sagte der Gewerkschaftschef.
Der Mechanismus, den Hebenstreit beschreibt: Menschen würden über zwielichtige Agenturen nach Österreich gebracht, hätten zu Hause Kredite aufgenommen, um Vermittlungsgebühren zu bezahlen, und seien deshalb bereit, unter jedem Lohn- und Arbeitsniveau zu arbeiten. „Solange wir der Branche diese Ausweichmöglichkeiten durch die Politik geben, werden sich die Rahmenbedingungen nicht verbessern.“ Die Logik dahinter: Knappes Angebot am Arbeitsmarkt erzwingt bessere Bedingungen. „Das Angebot am Arbeitsmarkt bestimmt letztendlich über Arbeitsbedingungen und Entlohnung.“
Die WKÖ widerspricht dieser Einschätzung. Die Rot-Weiß-Rot-Karte sei kein unkontrolliertes Einfallstor, sondern ein streng reguliertes System mit objektiv überprüfbaren Kriterien: Ausbildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse, konkretes Jobangebot und ein Punktesystem. Der Fachkräftemangel lasse sich zudem nicht pauschal als hausgemacht darstellen: demografische Entwicklung und sinkende Erwerbspersonenzahlen wirkten als strukturelle Faktoren, die Betriebe nur bedingt beeinflussen könnten.
Vier politische Forderungen, kein Verhandlungsangebot
Hebenstreit verknüpfte die Darstellung der Branchenlage mit einem Katalog politischer Forderungen. Erstens: Kostenwahrheit in der Arbeitslosenversicherung durch ein sogenanntes Experience Rating: Betriebe, die die Arbeitslosenversicherung überproportional in Anspruch nehmen, sollen höhere Beiträge zahlen. Das WIFO habe genau dieses Instrument noch am selben Tag öffentlich gefordert. Zweitens: Koch und Kellner von der Mangelberufsliste streichen. Drittens: Spezialisierte Kontrollbehörden und empfindliche Strafen für jedes Einzeldelikt statt Kumulation: wer systematisch betrüge, solle die Gewerbeberechtigung verlieren. Viertens: Vergabe von Steuergeldern und Krediten künftig nur an Betriebe, die Sozialkriterien einhalten.
Auf der Ebene des laufenden Kollektivvertrags fordert die vida: Inflationsausgleich in Höhe von 3,6 Prozent, zwölf garantierte freie Sonntage pro Jahr, eine bezahlte Mittagspause sowie schärfere Sanktionen bei nicht korrekt ausbezahlten Überstunden, konkret 65 Prozent Zuschlag bei Auszahlung erst im Folgemonat statt 50 Prozent, und eine Verlängerung der Verfahrensfristen von vier auf acht Monate.
Die Arbeitgeberseite hat nach eigenen Angaben ihr Angebot schrittweise auf drei Prozent Lohnerhöhung angehoben und erwartet nun Bewegung auf Gewerkschaftsseite. Die WKÖ rechnet vor, dass die bezahlte Mittagspause faktisch einer zusätzlichen Lohnerhöhung von sechs Prozent entspräche; eine Forderung, die angesichts der wirtschaftlichen Lage der Betriebe nicht finanzierbar sei. Bereinigt um die Inflation stünden die realen Umsätze vieler Betriebe unter Druck, die Gästefrequenz in der Gastronomie liege noch unter dem Vor-Pandemie-Niveau. ÖHV-Präsident Walter Veit nannte die Forderungen eine „Provokation“.
Sozialpartnerschaft: angespannt, aber nicht tot
Auf ÖGZ-Nachfrage, ob die Sozialpartnerschaft im Tourismus noch funktionsfähig sei, antwortete Eberhart ohne lange Umschweife: „Natürlich ja, wenn man auf unsere Forderungen auch eingeht und eine gute Gesprächsbasis findet.“ Die Sozialpartnerschaft sei für beide Seiten unverzichtbar, weil der Tourismus als größter Dienstleistungsexport des Landes auf stabile Verhältnisse angewiesen sei.
Was ein guter Arbeitgeber in der Branche ausmache, beantwortete Eberhart auf Nachfrage der ÖGZ: Wertschätzung, Leidenschaft, faire Bezahlung und häufig eine Entlohnung über dem Kollektivvertragsniveau. „Wir haben enorm viele super Arbeitgeber in unserer Branche“, betonte Eberhart. Es sind genau diese Betriebe, die die Gewerkschaft sichtbarer machen wolle, als Orientierung für die gesamte Branche. Das NH-Hotel am Flughafen Wien-Schwechat etwa wurde von der vida jüngst mit dem Award „Bester Arbeitsplatz“ ausgezeichnet. Doch Hebenstreit ließ die konstruktive Note nicht lange stehen.
Er ergänzte mit einem strukturellen Argument: Im Tourismus seien in den vergangenen fünf Jahren Preiserhöhungen von knapp 40 Prozent verzeichnet worden, die Produktivität habe um fünf Prozent zugelegt. Den Beschäftigten im untersten Einkommenssegment nun nicht einmal den Teuerungsausgleich zu gewähren, bedeute real eine Lohnsenkung. „Eine Nichtabgeltung der Inflation heißt Reallohnverlust, das heißt Lohnraub, das heißt mehr Arbeit oder gleich viel Arbeit und weniger Geld.“
Die ÖHV konterte in einer AUssendung: Die Spitzenhotellerie investiere seit Jahren konsequent in Arbeitsplatzqualität und Kompetenzentwicklung. Umfragen auf Bewertungsplattformen bestätigten überdurchschnittliche Zufriedenheit. Bei „Great Place to Work“ belegten Hotels regelmäßig Spitzenplätze.
Der WKÖ-Faktencheck verweist zudem auf eine Market-Umfrage von 2023, der zufolge 93 Prozent der Beschäftigten im Tourismus mit ihrem Arbeitsplatz zufrieden seien, leicht über dem branchenübergreifenden Wert von 90 Prozent. Außerdem habe der neue Rahmenkollektivvertrag seit November 2024 zahlreiche langjährige Forderungen der Arbeitnehmerseite umgesetzt: Anrechnung von Vordienstzeiten, Zulagen, Jubiläumsgeld, ein freies Wochenende pro Monat. Der KV-Mindestlohn sei in den vergangenen vier Jahren um 27,1 Prozent angehoben worden : so viel wie in keiner anderen Branche.
Unbeantwortet blieb auf der Pressekonferenz die Frage der ÖGZ, welche konkreten Projekte oder Verbesserungen die Gewerkschaft selbst in den vergangenen zwölf Monaten für die Beschäftigten im Tourismus umgesetzt habe. Für eine Organisation, die den Arbeitgebern regelmäßig mangelnde Eigeninitiative vorwirft, hätte eine klare Antwort die eigene Position gestärkt. Sie kam nicht.
Wie auch immer: Ob die dritte KV-Verhandlungsrunde einen Durchbruch bringt oder den Konflikt weiter verhärtet, ist offen. Beide Seiten haben öffentlich Positionen bezogen, die kaum Spielraum lassen.