Wenn der Eurovision Song Contest in Wien über die Bühne geht, ist internationale Aufmerksamkeit garantiert. Tausende Fans reisen an, Millionen sehen Bilder aus der Stadt. Für Hotellerie, Gastronomie und Eventwirtschaft bedeutet das Hochbetrieb, für den stationären Handel jedoch fällt das Großereignis heuer ausgerechnet auf einen Feiertag.

Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) sieht darin ein Versäumnis und fordert temporäre Flexibilität bei den Öffnungszeiten. Konkret geht es um Christi Himmelfahrt und den darauffolgenden Sonntag. Die Argumentation: Wenn sich Wien als weltoffene Eventstadt präsentieren will, sollten Gäste auch einkaufen können. Doch ist ein verkaufsoffener Feiertag tatsächlich ein wirtschaftlicher Hebel? Oder ist das eher Symbolpolitik?

Wer profitiert vom ESC wirklich?

Großevents wie der ESC sind für Städte primär ein Tourismus- und Imageprojekt. Hotels profitieren unmittelbar durch hohe Auslastung und steigende Zimmerpreise. Gastronomiebetriebe rund um Veranstaltungsorte verzeichnen ebenfalls Frequenzzuwächse, vor allem in den Abendstunden. Beim Handel ist die Lage differenzierter. Erfahrung aus vergleichbaren Events zeigt: Besucher geben zwar Geld aus, aber der Großteil fließt in Unterkunft, Gastronomie, Mobilität und Event-Nebenangebote. Klassischer Einzelhandel, insbesondere Mode oder Non-Food, profitiert weniger stark als oft angenommen.

Hinzu kommt ein struktureller Faktor: Eventgäste haben meist ein dichtes Programm. Proben, Public Viewings, Side-Events und Abendshows lassen wenig Zeit für ausgedehnte Shoppingtouren. Das Konsumfenster ist eng und konzentriert sich eher auf touristische Hotspots als auf den breiten Innenstadt-Handel.

Trotzdem berührt die Debatte eine grundsätzliche Frage: Wie flexibel ist Wien bei Großveranstaltungen? Internationale Vergleichsstädte gehen mit solchen Anlässen unterschiedlich um. In manchen Metropolen sind Sonderöffnungszeiten selbstverständlich, in anderen bleiben Regulierungen strikt. Österreich gilt im europäischen Vergleich traditionell als restriktiv bei Sonn- und Feiertagsöffnungen: was sowohl als Schutzmodell für Arbeitnehmer als auch als Wettbewerbsnachteil interpretiert wird.

Für die Hotellerie ist die Argumentation nachvollziehbar: Wer internationale Gäste empfängt, will ein möglichst reibungsloses Gesamterlebnis bieten. Geschlossene Geschäftsstraßen können im internationalen Vergleich irritierend wirken. Gleichzeitig ist zu hinterfragen, ob ein zweitägiges Aussetzen bestehender Regeln tatsächlich messbare Effekte bringt, oder primär ein Signal senden soll.

Kaufkraft oder Verlagerung?

Ökonomisch betrachtet entsteht durch zusätzliche Öffnungstage nicht automatisch neue Kaufkraft. Vielmehr wird Konsum häufig verlagert: entweder zeitlich oder kanalbezogen. Die ÖHV argumentiert, dass geschlossene Geschäfte Online-Händlern in die Hände spielen. Tatsächlich ist der Online-Anteil im Handel in den letzten Jahren stark gewchsen. Ob ein einzelner Feiertag diesen Trend jedoch signifikant beeinflusst, darf bezweifelt werden. Entscheidend wäre die Frage: Würden ESC-Gäste tatsächlich zusätzliche Umsätze generieren? Oder würde lediglich bestehender Konsum auf andere Tage verschoben?

Ein weiterer Aspekt betrifft die personelle Situation. Der Handel kämpft ebenso wie Gastronomie und Hotellerie mit Fachkräftemangel und angespannten Personalsituationen. Zusätzliche Öffnungszeiten bedeuten zusätzlichen Planungsaufwand (insbesondere an Feiertagen).

Symboldebatte oder strategische Weichenstellung?

Die ESC-Diskussion ist damit mehr als eine Frage von zwei Tagen Öffnung. Sie berührt das Selbstverständnis Wiens als Event- und Tourismusmetropole. Will die Stadt bei internationalen Großveranstaltungen maximale Flexibilität zeigen? Oder bleibt sie bewusst bei ihrem regulierten Modell, auch auf die Gefahr hin, im internationalen Vergleich weniger dynamisch zu wirken?

Dass unternehmerische Freiheit nicht Einschränkungen für Beschäftigte bedeutet, zeigt der verkaufsoffene 8. Dezember: „Manche Geschäfte sind offen, manche zu, und es arbeiten genug freiwillig. Aber die Gewerkschaft hat ja auch den 12-Stunden-Tag als Weltuntergang skizziert: Wenn der stattfindet, dann nur mit Zustimmung der Beschäftigten“, rückt Alexander Ipp, Vorsitzender der Landesgruppe Wien und Vizepräsident der ÖHV, die Realität zurecht. Niemand müsse am Sonn- oder Feiertag arbeiten oder einkaufen. „Deswegen muss man es aber nicht denen verbieten, die das gern tun!“