Wer in Wien eine Wohnung kurzfristig an Touristen vermietet, muss sich auf strengere Kontrollen einstellen. Die Stadtregierung will mit einem neuen Register nachvollziehen können, welche Wohnungen auf Buchungsplattformen angeboten werden. Am 20. Oktober passierte das Maßnahmenpaket den zuständigen Ausschuss. Die endgültige gesetzliche Umsetzung soll rechtzeitig vor Jahresbeginn 2027 erfolgen. Im Mittelpunkt steht dabei die Registrierungsnummer für jede einzelne Wohneinheit. Sie muss künftig bei Inseraten auf Plattformen wie Airbnb oder Booking.com angegeben werden. Das gilt auch für private Vermieter, die ihre Wohnung nur gelegentlich anbieten und dabei die bisherige Grenze von 90 Tagen pro Jahr nicht überschreiten.

Die Plattformen werden ebenfalls in die Pflicht genommen. Sie sollen Registrierungen stichprobenartig überprüfen, unzulässige Inserate entfernen und den Behörden Informationen zur Verfügung stellen. Bei Verstößen gegen das neue Registergesetz sind Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß vorgesehen. Die Stadt hatte die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen bereits 2024 stärker eingeschränkt. Grundsätzlich ist die gewerbliche Nutzung von Wohnungen für kurzfristige Gäste seither nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Ausnahme besteht für die zeitweise Vermietung der eigenen Wohnung bis zu 90 Tage jährlich.

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Diese Ausnahme soll künftig ausdrücklich auf eine Wohnung beschränkt werden. Außerdem muss der Wohnsitz während der vorübergehenden Abwesenheit aufrechtbleiben. Die Registrierungspflicht soll unabhängig davon gelten, ob die 90-Tage-Grenze ausgeschöpft wird. Für bereits angebotene Wohnungen sieht der Entwurf eine Übergangsfrist bis Ende März 2027 vor. Neue Angebote sollen ab 1. Jänner 2027 von Beginn an registriert werden müssen.

Umwidmungen werden schwieriger

Parallel dazu will Wien eine bisher genutzte Ausweichmöglichkeit schließen. Nach Angaben der Stadt wurden Wohnungen zunehmend in Beherbergungsstätten umgewidmet, um den Beschränkungen für Kurzzeitvermietungen zu entgehen. Künftig sollen mindestens 80 Prozent der Nutzfläche eines Gebäudes weiterhin Wohnzwecken dienen. Für neue Beherbergungsstätten sind unter anderem mindestens drei räumlich nahe beieinanderliegende Zimmereinheiten und ein gesonderter Zugang von der Straße vorgesehen. Klassische Hotels mit entsprechenden Dienstleistungen sind von diesen verschärften Umwidmungsregeln ausgenommen. Wie stark diese Maßnahmen in den Markt eingreifen, wird auch von der behördlichen Kontrolle abhängen. Seit der Einrichtung des zuständigen Referats bei der Wiener Baupolizei im Juli 2024 wurden nach Angaben der Stadt 2.484 Anzeigen wegen vermuteter illegaler Kurzzeitvermietung eingebracht.