Ausfallbonus und Notstandhilfe für Tourismusbetriebe im Überblick

Redaktion.OEGZ
08.04.2021

Keine Frage: Unverschuldet sind Gastronomie und Hotellerie die Hauptleidtragenden der Krise. Um die zwangsgeschlossenen heimischen Tourismus-Betriebe mit ihren Mitarbeiterinnen und in der Coronakrise zu unterstützen, hat die Bundesregierung weitere Unterstützungen beschlossen. Die wichtigsten Punkte: Der verdoppelte Ausfallsbonus von März für Betriebe wird auf April verlängert und Notstandshilfe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird auf Arbeitslosengeld aufgestockt.

Die März-Hilfe wird für Gastronomie und Hotellerie verlängert. Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt es eine Notstandshilfe.

Wie funktioniert die Verlängerung des Ausfallsbonus für Betriebe?

  • Mit dem „Märzbonus“ wurde eine Verdoppelung des Ausfallsbonus möglich. Anspruchsberechtigt waren Betriebe mit mindestens 40% Umsatzausfall in einem der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
  • Rund 100.000 Anträge sind bisher eingelangt, ca. 90.000 wurden bereits bewilligt.
  • 540 Mio. Euro wurden bereits ausgezahlt.
  • Diese Maßnahme, die vor allem für Tourismusbetriebe (Restaurants, Kaffees, Gasthäuser, Beherbergungsbetriebe, etc.) betrifft, wird nun auf den April verlängert.
  • Dadurch erhalten betroffene Betriebe für den April einen Zuschuss in Höhe von 30% und einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss in Höhe von 15%.
  • Für die Verlängerung des verdoppelten Ausfallsbonus stehen 230 Mio. Euro für April zur Verfügung.
  • Der Ausfallsbonus besteht zur Hälfte aus dem „Zuschuss“ und zur Hälfte aus einem (optionalen) „Vorschuss“ auf den Fixkostenzuschuss der zeitnah und unbürokratisch die Liquidität der antragstellenden Unternehmen verbessern soll.
  • Beispiel: Ein kleines Restaurant erleidet durch den Lockdown (trotz Take-away Angebot) einen Umsatzausfall von -90%. Der Jahresumsatz beträgt 450.000 Euro, der monatliche Umsatz 37.500 Euro. Mit dem Märzbonus kann der Ausfallbonus auf über 10.000 Euro verdoppelt werden.

 

Was bedeutet die Erhöhung Notstandshilfe für Mitarbeiter?

  • Gemeinsam mit den Tourismusbetrieben gehören auch die Tourismus-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise.  Betretungsverbote haben vor allem im Gastronomie-Bereich die Arbeits- und Lebensgrundlage von tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beeinflusst.
  • Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, bis ein Öffnen wieder möglich ist, wird die Notstandshilfe bis Juni auf das Niveau des Arbeitslosengeldes aufgestockt.
  • Das betrifft rund 220.000 Personen, vor allem im Tourismus- und Gastronomie-Bereich.
  • Durch die Aufstockung erhalten betroffene Personen durchschnittlich 80 Euro mehr pro Monat.

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