
Wie funktioniert die Verlängerung des Ausfallsbonus für Betriebe?
- Mit dem „Märzbonus“ wurde eine Verdoppelung des Ausfallsbonus möglich. Anspruchsberechtigt waren Betriebe mit mindestens 40% Umsatzausfall in einem der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021.
- Rund 100.000 Anträge sind bisher eingelangt, ca. 90.000 wurden bereits bewilligt.
- 540 Mio. Euro wurden bereits ausgezahlt.
- Diese Maßnahme, die vor allem für Tourismusbetriebe (Restaurants, Kaffees, Gasthäuser, Beherbergungsbetriebe, etc.) betrifft, wird nun auf den April verlängert.
- Dadurch erhalten betroffene Betriebe für den April einen Zuschuss in Höhe von 30% und einen Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss in Höhe von 15%.
- Für die Verlängerung des verdoppelten Ausfallsbonus stehen 230 Mio. Euro für April zur Verfügung.
- Der Ausfallsbonus besteht zur Hälfte aus dem „Zuschuss“ und zur Hälfte aus einem (optionalen) „Vorschuss“ auf den Fixkostenzuschuss der zeitnah und unbürokratisch die Liquidität der antragstellenden Unternehmen verbessern soll.
- Beispiel: Ein kleines Restaurant erleidet durch den Lockdown (trotz Take-away Angebot) einen Umsatzausfall von -90%. Der Jahresumsatz beträgt 450.000 Euro, der monatliche Umsatz 37.500 Euro. Mit dem Märzbonus kann der Ausfallbonus auf über 10.000 Euro verdoppelt werden.
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Was bedeutet die Erhöhung Notstandshilfe für Mitarbeiter?
- Gemeinsam mit den Tourismusbetrieben gehören auch die Tourismus-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise. Betretungsverbote haben vor allem im Gastronomie-Bereich die Arbeits- und Lebensgrundlage von tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beeinflusst.
- Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen, bis ein Öffnen wieder möglich ist, wird die Notstandshilfe bis Juni auf das Niveau des Arbeitslosengeldes aufgestockt.
- Das betrifft rund 220.000 Personen, vor allem im Tourismus- und Gastronomie-Bereich.
- Durch die Aufstockung erhalten betroffene Personen durchschnittlich 80 Euro mehr pro Monat.