Baden-Württemberg: Betriebe bis Juni geschlossen
Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg schließt Gaststätten für drei Monate. Es gibt aber Ausnahmen.

Gastronomen im deutschen Bundesland Baden-Württemberg sind von strengen Regeln betroffen: Die Landesregierung hat eine sofortige Schließung von Gaststätten angeordnet – und zwar für die kommenden drei Monate. Demnach dürfen die Betriebe am 15. Juni wieder öffnen. Es gibt aber Ausnahmen während der Mittagszeit, dann nämlich, wenn:
1. wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
2. auch bei Stehplätzen ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist
3. im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar sind