Ungleichheit

Trinkgeld: Wer zahlt, wer behält – und wer draufzahlt

21.05.2025

Trinkgeld ist weit verbreitet, aber nicht gleich geregelt. Während es manche steuerfrei einstecken, müssen andere dafür Sozialabgaben zahlen. Jetzt stellt sich die Frage: Wie lange noch?

Die Branche zahlt drauf: Hotels und Gastronomiebetriebe müssen für das Trinkgeld ihrer Mitarbeitenden teils Sozialabgaben leisten – oder mit Pauschalen arbeiten. Andere Branchen kennen solche Regeln gar nicht. Im Handwerk und bei Zustelldiensten bleibt das Extra-Geld steuerfrei in der Tasche.

Und genau hier wird es heikel: Laut ÖHV fordert die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) von Hotels regelmäßig sechsstellige Summen nach. Oft kürzt das sogar das Netto-Gehalt von Beschäftigten mit Pauschalregelung. Im Handwerk? Kein Thema – dort gibt es keine Trinkgeldpauschalen.

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Österreicher zeigen klare Meinung

Eine repräsentative Umfrage von Reppublika im Auftrag der ÖHV zeigt: 82 Prozent der Befragten wollen ein Ende der Abgaben auf Trinkgeld. Und: Nur 39 Prozent bekommen im Job laufend Trinkgeld. Das heißt auch: Viele, die sich für eine Abschaffung der Abgaben aussprechen, haben selbst nichts davon – ein Zeichen für Fairness.

(C) ÖHV
(C) ÖHV

Wo Trinkgeld fließt – und wie viel

Gefragt wurde auch: Wer gibt wo?
Die Top fünf laut Umfrage:

  • Gastronomie: 87 %
  • Friseur/Kosmetik: 63 %
  • Hotels: 48 %
  • Zustelldienste: 47 %
  • Handwerk: 38 %

Die Praxis ist klar: Während an der Garderobe oft Münzen wechseln, bekommen Handwerker mittelgroße Scheine. Auch das wurde abgefragt:

  • 72 % geben oft Trinkgeld
  • 26 % gelegentlich
  • 2 % nie
  • 25 % geben rund 10 % der Rechnung
  • 23 % rund 5 %
  • 15 % einen fixen Betrag

Das zeigt: Trinkgeld ist Teil der Kultur – aber die Regeln sind unklar.

Was gilt beim Trinkgeld?

  • Pauschalen statt Einzelfallprüfung: In vielen Branchen wird die Abgabe auf Trinkgeld pauschal berechnet. Die Höhe hängt vom Bundesland und der Branche ab. In Wien zahlen Kellnerinnen und Kellner zum Beispiel rund 60 Euro pro Monat.
  • Was darüber liegt, zählt voll: Geht das Trinkgeld über die Pauschale hinaus, fallen volle Sozialversicherungsbeiträge an.
  • Karte macht’s sichtbar: Früher war das Trinkgeld schwer nachvollziehbar. Doch mit der zunehmenden Kartenzahlung taucht es immer öfter direkt in der Registrierkasse auf.
  • Keine Sonderprüfung, aber politisch Thema: Die ÖGK betont, es gebe keinen Fokus auf Trinkgeld bei Betriebsprüfungen. Trotzdem hat die Bundesregierung angekündigt, die uneinheitlichen Regeln zwischen den Bundesländern zu prüfen.
  • Forderungen aus der Wirtschaft: WKÖ-Präsident Harald Mahrer will Trinkgeld vollständig abgabenfrei machen. Auch Branchenvertreter fordern ein Ende der ungleichen Behandlung.

ÖHV-Präsident Walter Veit verlangt von der Politik: Geld- und Sachbezüge von Dritten sollen sozialversicherungsrechtlich für alle Branchen gleich behandelt werden – also nicht als Entgelt gelten.

Wörtlich sagt er: „Sozialversicherungsabgaben auf das, was wir überweisen, sind genug! Oder, wie 82 % der Österreicher:innen fordern: Finger weg vom Trinkgeld!“

Der Hebel dafür wäre der § 49 ASVG – dort sollen Ausnahmen verankert werden. Die Forderung der ÖHV: abgabenfreies Trinkgeld für alle.

Mehr zum Thema: Steuerfreiheit für Trinkgelder

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