Im Netz kursieren Fake-News zur Gastro-Öffnung
Seit der Gastro-Öffnung kursiert die Behauptung im Netz, nicht mal die Regierungsspitze würde sich an Covid-Maßnahmen halten. So geschehen beim öffentlichkeitswirksamen Schweizerhaus-Besuch am 19. Mai. Das sorgt für Clicks wie Aufregung gleichermaßen. Das Problem: Die Behauptung ist schlichtweg falsch.

Die Gastro-Öffnung führte nicht nur gemeinhin zu Freude bei Betreibern wie Gästen, sondern bot auch den Verbreitern von Fake-News in Sozialen Medien einen Nährboden, der viele Restaurantbetreiber und Gäste verunsichert. Worauf zu achten ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Besonders oft verbreitet wurde die Botschaft, dass der Besuch von Regierungsmitgliedern – Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler, Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer (beide Grüne) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) – am 19. Mai im Schweizerhaus gegen die Covid-Verordnung verstoße.
„Kurz und Kogler zeigten uns heute, dass 4 Haushalte an einem Tisch Platz nehmen können. Ist schon schlimm, wenn man einfach nicht mehr weiß, was man selber beschlossen hat!“, lautet der Vorwurf in vielen Beiträgen. Dieser Vorwurf ist allerdings schlichtweg falsch, wie die Fakten-Check-Abteilung der Austria Presse Agentur – APA nachweist.
Falsche Behauptungen kursieren
Der Vorwurf, dass die 4 Personen an einem Tisch sitzen, sei nicht gesetzeskonform ist falsch. Zum einen sind Politiker im Rahmen ihrer Berufstätigkeit sowieso von Covid-19-Verordnungen ausgenommen. Zum anderen ist der Besuch auch sonst mit allen gesetzlichen Richtlinien vereinbar gewesen.
Die Behauptung in den Facebook-Beiträgen, dass Personen aus vier Haushalten nicht an einem Gastro-Tisch sitzen dürfen, stimmt schlichtweg nicht. Laut Paragraf 6 der aktuell geltenden Verordnung dürfen Gastwirte indoor Besuchergruppen in der Größe von vier Personen und outdoor zehn Personen einlassen. Ein Limit für die Anzahl verschiedener Haushalte gibt es nicht. Wichtig ist, das zwischen den Besuchergruppen (also den Menschen auf einem Tisch zum anderen) Abstände von zwei Metern gehalten werden.
Demnach war alles gesetzeskonform. Grundsätzlich hält die APA aber fest, dass Politiker von den Covid-19-Verordnungen ausgenommen sind. Organe der Gesetzgebung sind dort nämlich für berufliche Zwecke als Ausnahmen erwähnt, wie auch der aktuellen Covid-19-Öffnungsverordnung zu entnehmen ist.