Die zweite Phase der nicht rückzahlungspflichtigen Fixkostenzuschüsse ist finalisiert, die Einreichung ist ab dem 16. September möglich.

Was bedeutet das für die betroffenen Betriebe?

Werbung
Sport & Action im „grünsten Fleckchen Erde Europas”
Slowenien begeistert mit seinen beeindruckenden Landschaften und einer tief verwurzelten Sportkultur – ideale Bedingungen für Bewegung in freier Natur, besonders im farbenfrohen Herbst.
  • Der Fixkostenzuschuss kann künftig bereits ab einem Umsatzausfall von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr beantragt werden.
  • Außerdem wird die Absetzung für Abnutzung, Leasingraten und frustrierte Aufwendungen als Fixkosten in der Richtlinie aufgenommen.

Nähere Informationen, wie auch die entsprechende Richtlinie des Finanzministeriums stehen auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.