Reiseplattformen auf dem Prüfstand
Wenn einer eine Reise tut, will er heute möglichst viele Erfahrungen objektiver Kritiker einholen.

Was durch eine zunehmende Zahl von Reiseportalen mit ihrem Angebot erleichtert wird – wie expedia.de, tiscover.at, hrs.de, venere.com, booking.com holidaycheck.de, tripadvisor.com und viele andere, wie die Österreichische Hoteliervereinigung in einer Aussendung feststellt.
Und weil einer, der eine Reise tut, nicht immer nur Gutes zu berichten hat, lässt so mancher User nach dem Urlaub seinem Ärger auf diversen Webportalen freien Lauf. Nun ist das Recht auf freie Meinungsäußerung in der Verfassung verankert – auch wenn die Aussagen verletzend sind oder Ärgernis auslösen. Anders verhält es sich bei „unwahren Tatsachenbehauptungen“. Diese können in das geschützte Recht des (wirtschaftlichen) Rufs des Hoteliers eingreifen, wenn sie abstrakt geeignet sind, geschäftsgefährdend zu sein und der Hotelgast die Unrichtigkeit der von ihm verbreiteten Tatsachenbehauptungen kannte oder kennen musste.
Was tun gegen negative Einträge?
Auf manchen Plattformen hat der Hotelier die Möglichkeit, zu den Bewertungen öffentlich Stellung zu nehmen, das Service der Hotelbewertung abzubestellen oder die betreffenden Einträge gänzlich löschen zu lassen. Darüber hinaus kann man Kundenbewertungen deaktivieren lassen. Aufgrund der Anonymität der User in den meisten Portalen (nur bei Tiscover.at lässt sich jede Bewertung durch die Buchungsnummer rückverfolgen) hat man auch kaum Möglichkeiten, rechtliche Maßnahmen einzuleiten. Aus Datenschutzgründen dürfen Webportale persönliche Daten von Gästen nicht bekannt geben – außer wenn gegen den bewertenden Gast ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Die Plattform-Betreiber tragen auch keine Verantwortung für die Einträge, solange sie von rechtswidrigen Inhalten keine Kenntnis haben.
Empfehlenswert für einen Hotelier wäre es also, bereits im Vorfeld bei Vereinbarungen mit den jeweiligen Online-Vermittlern von Unterkünften darauf zu drängen, dass Hotelbewertungen nicht anonym abgegeben werden können, sondern der User – wie bei Tiscover.at – aufgrund der Buchungsnummer identifiziert werden kann. Unabdingbar scheint, dass sich der Hotelier einen Überblick über die großen Bewertungsplattformen verschafft und diese regelmäßig überprüft, um frühzeitig negative Einträge finden und entsprechend handeln zu können.
ÖHV-Mitglieder erhalten eine kostenlose telefonische Erstauskunft unter Tel.: 01/533 09 52.