Nächtigungsgäste im Ländle dürfen ab sofort bis 1 Uhr konsumieren.

Es gibt eine erste Ausnahme bei der Sperrstundenregelung: Die Landespolitik hat die für die Vorarlberger Hotellerie aufgrund der Coronavirus-Pandemie verfügte Vorverlegung der Sperrstunde auf 22.00 Uhr (seit vergangenem Freitag) wieder rückgängig gemacht – für Übernachtungsgäste von Hotels. Diese dürfen bis 1.00 Uhr konsumieren. Die ÖHV begrüßte in einer Aussendung die „Reparatur der Covid-Verordnung“.

Die Branche hatte vehement auf eine Ausnahme gefordert, Hotelbetreiber im Montafon hatten eine Petition gestartet. Vorarlbergs ÖHV-Vorsitzende Heike Ladurner-Strolz sprach von einer „zielsicheren Verordnung“, die vermeidbare wirtschaftliche Folgeschäden reduziere. Es handle sich um „einen Rettungsanker für viele Betriebe“.

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