Tiroler Gastronom zahlt 286.000 Euro nach
Steuerpflicht bei Lieferdiensten: Aus 230.000 Euro hinterzogenen Steuern wurden 286.000 Euro Nachzahlung. Wie der automatische Datenabgleich jeden Gastronomen treffen kann.

Ein Gastronomiebetrieb in Tirol musste eine Nachzahlung von 286.000 Euro leisten, nachdem Unstimmigkeiten zwischen gemeldeten Plattform-Umsätzen und Steuererklärungen aufgefallen waren.
Automatische Übermittlung seit 2020
Seit Jänner 2020 übermitteln Delivery-Plattformen wie Lieferando, Uber Eats und ähnliche Anbieter automatisch Umsatzdaten an das Finanzamt. Erfasst werden:
- Identität des Verkäufers
- Bankverbindungen
- Höhe der Umsätze
- Art der verkauften Waren
- Transaktionsdetails
Datenabgleich deckt Lücken auf
Der automatisierte Abgleich zwischen Plattformdaten und eingereichten Steuererklärungen macht Unstimmigkeiten schnell sichtbar. Im aktuellen Fall wurden Online-Umsätze nicht vollständig angegeben.
Die ursprünglich nicht gemeldeten 230.000 Euro führten nach 20-prozentigem Zuschlag plus Zinsen und Versäumniszuschlag zu einer Gesamtforderung von 286.000 Euro.
Selbstanzeige verhinderte Betriebsprüfung
Der betroffene Unternehmer erstattete Selbstanzeige, bevor die angekündigte Betriebsprüfung begann. Dies kann in vergleichbaren Fällen Strafverfahren abwenden, ändert aber nichts an der Nachzahlungspflicht plus Zuschlägen.
Praxis-Tipps für Gastronomen
- Vollständige Dokumentation: Alle Einnahmen aus Online-Plattformen gehören in die Buchhaltung und Steuererklärung.
- Regelmäßige Kontrolle: Plattform-Abrechnungen sollten systematisch mit der eigenen Buchführung abgeglichen werden.
- Professionelle Beratung: Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Konsultation eines Steuerberaters, bevor Unstimmigkeiten von Amts wegen entdeckt werden.
Die digitale Nachverfolgbarkeit macht Gastronomieumsätze heute lückenlos transparent. Eine ordnungsgemäße Buchführung schützt vor unliebsamen Überraschungen und hohen Nachzahlungen.