Kärnten: Höhere Aufenthaltsabgabe kommt
Ab Mai 2026 gilt in Kärnten eine einheitliche Aufenthaltsabgabe von 4,50 Euro pro Gast. Das Ziel: mehr Mittel für touristische Infrastruktur und klare Strukturen. Die Branche reagiert gespalten.

Kärnten steht vor einem tiefgreifenden Umbau seiner touristischen Finanzierungs- und Organisationsstruktur. Mit 1. Mai 2026 wird erstmals eine landesweit einheitliche Aufenthaltsabgabe von 4,50 Euro pro Nacht eingeführt. Die Maßnahme soll Investitionen in Infrastruktur erleichtern und den Tourismus im Bundesland strategisch stärken. Doch während die Landesregierung von einem zukunftsweisenden Schritt spricht, warnt die Branche vor fehlender Zweckbindung und dem Verlust regionaler Autonomie.
Die neue Aufenthaltsabgabe ersetzt das bisherige, stark fragmentierte System nächtigungsbezogener Abgaben. Zukünftig wird ein fixer Betrag pro Gast und Nacht eingehoben, und zwar indexiert, also inflationsangepasst. Von den 4,50 Euro sollen 90 Cent explizit für „touristische Mobilität“ reserviert sein. Parallel dazu ist geplant, die Zahl der Tourismusverbände im Land drastisch zu reduzieren: von aktuell 125 auf nur noch zehn. Laut Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig soll diese Bündelung nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Finanzkraft der Organisationen erhöhen.
„Wir schaffen mit der Reform die Grundlagen für eine moderne Tourismusverwaltung und mehr Planungssicherheit in der Finanzierung“, erklärt Schuschnig laut Kleiner Zeitung. Die gesetzliche Begutachtung der entsprechenden Gesetzespakete – Tourismusgesetz, Aufenthaltsabgabengesetz und Zweitwohnsitzabgabe – beginnt im Oktober. Begleitet wird der Prozess durch Informationsveranstaltungen in allen Regionen.
Infrastruktur ja, aber wie verteilt man sie?
Die zusätzlichen Einnahmen sollen vorrangig in die touristische Infrastruktur fließen: Radwege, Wanderangebote und wetterunabhängige Attraktionen stehen im Vordergrund. Ziel ist es, Kärnten langfristig als wettbewerbsfähige Destination zu positionieren.
Doch die zentrale Frage bleibt: Wer profitiert von den Mitteln und wo genau werden sie investiert? Hier setzt die Kritik vieler Tourismusbetriebe an. Die ÖHV spricht in einer Aussendung von einer „kalten Enteignung“. Hubert Koller, Landesvorsitzender der ÖHV Kärnten, bemängelt vor allem die fehlende regionale Zweckbindung. „Der Handlungsbedarf ist ja evident, alle sind sich einig: Es braucht Geld, aber für die Tourismuswerbung, für das Gästeerlebnis, für die Gästemobilität vor Ort und nicht am anderen Ende von Kärnten. Diese Art der Querfinanzierung – quer durchs ganze Bundesland – stößt allen massiv auf.“
Weitere Kritikpunkte betreffen die Prioritätensetzung. Aus Sicht vieler Unternehmer sollten Maßnahmen zur Gästegewinnung und zur Verbesserung des unmittelbaren Gästeerlebnisses stärker gewichtet werden als langfristige Mobilitätsprojekte.
Kommunikation und Mitgestaltung gefragt
Die Landesregierung betont ihre Bereitschaft zum Dialog. Neben der offiziellen Begutachtungsphase im Herbst 2025 sind persönliche Informationsveranstaltungen mit dem Landesrat geplant. Auch die Kärnten Werbung soll laufend über die Reform informieren.