Was das Recht auf Vollzeitbeschäftigung betrifft, haben Hotellerie und Gastronomie das Thema längst gelöst. Seit 2024 ist eine Erhöhung der Arbeitszeit per Kollektivvertrag möglich – Jetzt braucht es steuerliche Anreize statt politischer Symbolik.
Wie die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) in einer Aussendung mitteilt, ist das Recht auf Erhöhung der wöchentlichen Normalarbeitszeit in der Branche bereits seit 2024 im Kollektivvertrag verankert. Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen ihre vereinbarte Arbeitszeit aufstocken, sofern dies betriebliche Gegebenheiten erlauben. Nun entdeckt Österreichs Politik das Thema für sich – doch ist das noch nötig?
Österreichische Hotelvereinigung / ÖHV Touristik Service GmbH
„Während andere noch diskutieren, schaffen wir bereits Fakten. Unsere Branche war Vorreiterin – was wir jetzt brauchen, sind keine neuen Gesetze und Belastungen, sondern echte Anreize für Vollzeitarbeit.“ ÖHV-Präsident Walter Veit
ÖHV-Präsident Walter Veit betont, dass die Branche vor dem Gesetzgeber eine praxistaugliche Lösung gefunden habe, die sowohl den Bedürfnissen der Mitarbeitenden als auch den betrieblichen Anforderungen gerecht werde.
„Wir brauchen Flexibilität für beide Seiten – für Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit aufstocken wollen, und für Betriebe, die wirtschaftlich planen müssen.“ ÖHV-Präsident Walter Veit
Neue Gesetze seien daher nicht notwendig; stattdessen brauche es steuerliche Anreize für Vollzeitarbeit. Konkret schlägt die ÖHV vor, die Grenzsteuersätze an die Verdiensthöhe gekoppelt zu belassen, jedoch um einen Abschlag für Vollzeitbeschäftigte zu ergänzen.
ÖHV-Forderungen für mehr Vollzeitarbeit
Weitere Forderungen der ÖHV sind die Senkung der Lohnnebenkosten, der Ausbau der Kinderbetreuung im ländlichen Raum sowie Bürokratieabbau bei Arbeitszeitänderungen und Personalplanung. Veit verweist auf die besonderen Rahmenbedingungen der Hotellerie, etwa saisonale Schwankungen und unregelmäßige Arbeitszeiten, und plädiert für flexible Lösungen im Interesse beider Seiten.
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