Umsatzentschädigung für Betriebe

Redaktion.OEGZ
02.11.2020

Gastronomie und Hotellerie werden die Umsatzausfälle teilweise entschädigt. Hier die Infos. 

  • Rasche und unbürokratische Abwicklung über FinanzOnline.
  • Entschädigt werden 80% der Umsätze, die Berechnung wird sich an den Umsätzen des Vorjahres orientieren.
  • Für Betriebe, die es damals noch nicht gegeben hat, wird es eine eigene Lösung mit einem anderen Durchrechnungszeitraum geben.
  • Die für Österreich vorgesehene Umsatzentschädigung geht deutlich weiter als das deutsche Modell. Dort sind nur maximal 75% Entschädigung vorgesehen, Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern sind in Deutschland nicht umfasst. 

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