Was bedeuten die drei Stufen?

Alle Maßnahmen dienen dazu, einen Kollaps in den Spitälern zu verhindern. Als Stufe 1 wird der derzeitige Stand bezeichnet. Die Stufe 2 wird schlagend, wenn die Intensivbetten-Auslastung bei 15 Prozent liegt. Stufe 3 tritt dann in Kraft, wenn 20 Prozent erreicht sind. 

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BrauBeviale 2026: Spannende Getränke, neue Gäste und smarter Ausschank
Jedes zwölfte in Europa konsumierte Bier ist inzwischen alkoholfrei. Seit 2020 ist der Absatz um mehr als 38 Prozent gestiegen. Allein 2025 legte das Segment um 5,9 Prozent zu. Für die Gastronomie eröffnet die Beliebtheit alkoholfreier Getränke die Möglichkeit, das Sortiment zu erweitern und neue Konsumanlässe zu schaffen. Welche Produkte dafür infrage kommen und welche Technik den Ausschank erleichtert, zeigt die BrauBeviale vom 10. bis 12. November 2026 in Nürnberg.

Welche Maßnahmen gelten in Gastronomie und Beherbergung?

Derzeit (also in Stufe 1) gilt der Zutritt mit 3G-Nachweis. Ab Stufe 2 sind Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig. Wenn Stufe 3 in Kraft tritt, sind als Zutrittsnachweis nur mehr PCR-Tests, Impfnachweis oder Genesungsnachweis zulässig. 

Kommt die 1G-Regel?

Diese ist derzeit nicht vorgesehen. Allerdings legt sich die Regierung auch nicht fest, was genau bei einer noch größeren Auslastung auf den Intensivstationen passiert. Nachdem aber verlautbart wird, dass Geimpfte und Genesene keine Einschränkungen erfahren sollen, dürfte dann eine 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) kommen. 
Was gilt in der ­Nachtgastronomie?
Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski wird ab der Stufe 2 die 2G-Regel eingeführt. Für ungeimpfte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt hier eine Sonderregelung: FFP2-Pflicht und dreimal pro Woche PCR-Test. Ob diese im kommenden Winter noch kostenlos sein werden, ließ die Regierung noch offen. 

Was gilt für Seilbahnen? 

In geschlossenen Gondeln muss zusätzlich zum 3G-Nachweis beim Ticketkauf eine FFP2-Maske getragen werden. Allerdings wird es keine Personenbeschränkungen bzw. Abstandsregeln geben. 

War es das? Oder kommen noch Verschärfungen?

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es oft noch Nachschärfungen gab. Mit der Vorverlegung der Sperrstunde für Après-Ski und Nacht­gastronomie hat die Regierung schon eine Maßnahme angekündigt, die ggf. kommen könnte. Alles Weitere steht in den Sternen und hängt auch vom Impffortschritt ab.