Arbeitslose, die wegen der Coronakrise gekündigt wurden, von ihrem Arbeitgeber aber die Zusage erhalten haben, nach dem Lockdown wieder eingestellt zu werden, müssen sich nun für die Dauer der Betretungsverbote nicht vom AMS auf andere Stellen vermitteln lassen. Diesen von der Tourismusbranche hart eingeforderten Erlass  gab Arbeitsminister Martin Kocher gemeinsam mit Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) in einer gemeinsamen Aussendung bekannt. Die erneute Verlängerung sei vor allem im Hinblick auf die Tourismusbranche beschlossen worden.

Bereits im Februar war die Gültigkeit für eine Wiedereinstellungszusage von drei auf vier Monate verlängert worden. Arbeitslose, die eine solche Zusage von ihrem Arbeitgeber haben, erhalten zwar Arbeitslosengeld vom Arbeitsmarktservice (AMS), müssen sich aber für einen bestimmten Zeitraum – der nun bis Ende Mai bzw. für die Zeit der Betriebsschließungen gilt – nicht auf andere Stellen vermitteln lassen.
 

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