Die Überlegungen waren schon da, kostenlos Konditoreien und Kaffeehäuser mit Süßweinen auszustatten. Dem Ex-Geschäftsführer des burgenländischen Weinbauverbands ging nie ein, warum diese Paradedisziplin in ihrer Heimat so wenig Rückhalt findet. 

Dass es ein Umdenken geben kann, liegt auch an der neuen Gesetzeslage, die erstmalig zwei Süßweine als regionale Spezialitäten ausweist. Die erste DAC-Bezeichnung für einen einzelnen Weinort – in diesem Fall die Freistadt Rust – gilt ausschließlich für den „Ruster Ausbruch“.

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Parallel dazu schuf die Landwirtschaftsministerin per Verordnung diesen Oktober eine zweite Süßwein-Nomenklatur. Zusätzlich zum Zweigelt erhalten auch alle weißen Qualitätsrebsorten für ihre über 45 Gramm Restzucker liegenden Abfüllungen den Status „Neusiedlersee DAC“. Für die Gastronomie ist in dieser legistischen Aufwertung eine Chance enthalten. Sie nimmt vielleicht die Schwellenangst vor dem „bösen“ Zucker. 

Warum nicht Sashimi

An Andockmöglichkeiten in der Küche fehlt es ja nicht: Schmorgemüse, aber auch Cremesuppen, die mitunter keine säurigen Weine vertragen, seien genannt. Auslesen zum Sashimi funktionieren ebenso, solange es sich um fettere Fische handelt. Und nicht zuletzt geht Blauschimmelkäse mit einer TBA immer!

ÖGZ-Sieger „Süßwein“

 

Primus: ÖGZ-Gold für tropische TBA