Energiekosten vs. Ertrag

Effekte des Energiekostenzuschuss 2

Energiekosten
23.01.2023

Es ist absehbar, dass die Betriebe in der Wintersaison dennoch aus mehreren Gründen an Ertragskraft einbüßen werden. Der willkommene Aufschwung, der 2022 gegen Ende der Corona-Krise eingesetzt hat, wird dadurch im laufenden Jahr empfindlich gebremst.
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Ein Stresstest von 4/5-Sterne-Häusern im Bereich der Ferienhotellerie durch die Prodinger Beratungsgruppe zeichnet ein schwieriges Bild für 2023. Es zeichnet sich ein "Mehrfachschock“ ab, da eine neuerliche Preissteigerung das vierte Jahr in Folge aufgrund der steigenden Preissensibilität der Gäste schwierig werden kann. Gleichzeitig fordern Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Personal und Energie sowie der Zinsanstieg die Stressresistenz der Betriebe aufs äußerste heraus. Schätzungen zufolge werden die gestiegenen Rohstoffpreise die Wareneinsatzquote der untersuchten Betriebe im Schnitt auf 15 Prozent der Gesamterlöse erhöhen. Bis Ende 2023 wird sich die Kostensteigerung bei Strom, Heizung und Warmwasser verflachen und sich (ohne Förderungen) bei rund 10 Prozent der Gesamterlöse einpendeln.Die staatliche Unterstützung durch das „Energiekostenzuschussgesetz 2“ (EKZ 2) erreicht zwischen 50 und 80 Prozent der Mehrkosten, dennoch müssen die Betriebe im Stresstest einen Verlust von einem Prozent (statt eines Verlustes von drei Prozent ohne Energiekostenzuschuss 2) bei ihrem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) hinnehmen. Grund dafür ist der aktuell massiv sinkende GOP (Gross Operating Profit = operatives Betriebsergebnis), der über viele Jahre im Median bei 22 Prozent lag - aktuell dürfte dieser Wert mit 18 Prozent auf einen historischen Tiefpunkt fallen (20 Prozent mit einberechneter Förderung aus dem Energiekostenzuschuss 2). Ein weiterer Faktor ist die geringe Eigenkapitalquote. Der Aufbau eines Liquiditätspolsters war während der Corona-Pandemie bis ins Jahr 2022 nicht möglich, da die Förderungen zwar die Verluste abdeckten, aber keine Liquidität erzeugten. Viel Eigenkapital wurde in den letzten Jahren dadurch verbrannt. 

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Ertragsbremse durch Kostensteigerung in der Hotellerie.

Der Gesetzgeber ist nun gefordert, diesen Effekten entgegenzuwirken. Eine bilanzielle Aufwertungsmöglichkeit der stillen Reserven könnte die Widerstandsfähigkeit in den kommenden Monaten erhöhen. Die Möglichkeit einer steuerschonenden Aufwertung bedeutet nicht nur die Darstellung richtiger Werte, sondern verhindert auch die Scheingewinnbesteuerung. Eine weitere Maßnahme wäre es, den steuerlichen Verlustrücktrag wieder in Kraft zu setzen. Nichtausgleichsfähige Verluste des Jahres 2023 sollten mit positiven Einkünften des Jahres 2022 gegengerechnet werden können.