Bayern

München: Hickhack um Bettensteuer

Hotel
22.08.2023

Die bayrische Hauptstadt steht im Zentrum eines rechtlichen Tauziehens, das die finanzielle Zukunft der Stadt und die Rechte der Hotelgäste betrifft.
München

Die Landeshauptstadt München hat sich entschieden, vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu ziehen, um gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer im Freistaat zu klagen. Doch München steht nicht alleine da. Bamberg und Günzburg haben sich solidarisch gezeigt und sich der Klage angeschlossen. Das Ziel? Eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis von Hotelgästen. Ein ambitioniertes Unterfangen, von dem sich die Stadtkämmerei jährliche Einnahmen zwischen 60 und 80 Millionen Euro erhofft.

"Schwerwiegender Eingriff"

Doch warum diese Klage? Der bayerische Landtag hat den Kommunen durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes untersagt, eine solche Steuer zu erheben. Eine Entscheidung, die in München nicht gut ankam. Bereits im Mai hatte die Stadt Klage gegen den Freistaat beim Verwaltungsgericht eingereicht. Diese Klage wurde jedoch auf Eis gelegt, bis der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung trifft.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) äußerte sich deutlich zu dem Thema: "Diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung werden wir so nicht hinnehmen. Der Freistaat verwehrt uns damit dringend benötigte Einnahmen." Er fügte hinzu, dass er erfreut sei, dass sich bereits zwei weitere Städte der Klage angeschlossen haben, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Negative Auswirkungen auf den Tourismus?

Doch nicht alle teilen diese Ansicht. Die Staatsregierung und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband befürchten negative Auswirkungen auf den Tourismus. In Zeiten, in denen die Branche nach der Corona-Pandemie und inmitten einer hohen Inflation wieder auf die Beine kommt, könnte eine solche Steuer eine zusätzliche Belastung darstellen.

Der Bayerische Städtetag kritisierte das Verbot der Steuer. Der Münchner Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) brachte es auf den Punkt: "Die bayerische Staatsregierung ist jede sinnvolle Begründung eines Verbotes schuldig geblieben. Das ist Gesetzgebung am Rande der Willkür."