Wer ab November in Kärnten Urlaub macht, benötigt für einen großen Teil des öffentlichen Verkehrs kein zusätzliches Ticket mehr. Denn mit 1. November 2026 können gemeldete Übernachtungsgäste während ihres gesamten Aufenthalts nahezu alle öffentlichen Verkehrsmittel im Bundesland mit ihrer regionalen Gästekarte nutzen. Die Berechtigung gilt vom Anreise- bis einschließlich zum Abreisetag. Das Angebot ist deutlich umfangreicher als ein klassisches Regionalticket. Inkludiert sind Regional- und Stadtbusse sowie Nah- und Fernverkehrszüge innerhalb Kärntens. Dazu zählen S-Bahn und REX ebenso wie Interregio, Railjet, ICE, EuroCity und WESTbahn. Die S-Bahn kann mit der Gästekarte sogar bis Lienz genutzt werden.

Auch bestimmte Mikro-ÖV- und Shuttleangebote sind dabei. Beim Postbus Shuttle oder Nockmobil kann allerdings ein Komfortzuschlag von zwei Euro pro Person und Fahrt anfallen. Nicht enthalten sind unter anderem Fahrradmitnahme, Autoschleusen, Intercity-Busse, Sonderzüge und einzelne spezielle Shuttleangebote wie der Pyramidenkogelbus.

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Gratis, aber nicht kostenlos finanziert

Ganz gratis ist das System natürlich nicht. Mit 1. November wird in Kärnten die bisherige Orts- und Nächtigungstaxe durch eine landesweit einheitliche Aufenthaltsabgabe ersetzt. Sie beträgt 4,50 Euro pro abgabepflichtiger Übernachtung, auf Campingplätzen vier Euro. Darin enthalten sind 90 Cent Infrastruktur- und Mobilitätsbeitrag. Von diesem Beitrag fließen 35 Prozent in die Tarifabgeltung des öffentlichen Verkehrs, 65 Prozent in Infrastruktur und weitere Maßnahmen der Gästemobilität. Für den Gast heißt das: Für die inkludierte Bus- oder Bahnfahrt fällt kein zusätzliches Ticketentgelt an.

Für Kärntens Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig ist das Teil eines größeren Mobilitätskonzepts. Beim Tourismus-Mobilitätstag in Velden verwies er darauf, dass mit der Tourismusreform ab November der öffentliche Verkehr für Urlaubsgäste breit nutzbar wird. Der Mobilitätstag selbst brachte am 13. Oktober Vertreter aus Tourismus, Verkehrsunternehmen, Regionen und Politik zusammen.

Was Beherberger jetzt tun müssen

Für Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe die wichtigste Änderung: Ab 1. November 2026 ist die elektronische Gästemeldung verpflichtend. Papier-Gästeblätter fallen weg. Die Meldung muss weiterhin innerhalb von 24 Stunden erfolgen, künftig aber ausschließlich elektronisch. Betriebe ohne Hotelsoftware oder Schnittstelle können dafür einen Webclient verwenden. Nach der Gästemeldung und der Zustimmung des Gastes zur Verarbeitung seiner Daten stellt der Betrieb die jeweilige Gästekarte aus. Darin ist die Mobilitätsberechtigung automatisch enthalten. Eine zusätzliche Mobilitätskarte oder ein eigenes Öffi-Ticket gibt es nicht. Auch Betriebe ohne klassische Rezeption können das System nutzen. Gäste lassen sich bereits vor der Anreise über einen Pre-Check-in melden; die Gästekarte kann anschließend digital übermittelt werden. Für Kärntner GastgeberInnen entsteht damit ein Angebot, das sich vergleichsweise einfach kommunizieren lässt.