Die zweite Phase der nicht rückzahlungspflichtigen Fixkostenzuschüsse ist finalisiert, die Einreichung ist ab dem 16. September möglich.
Was bedeutet das für die betroffenen Betriebe?
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- Der Fixkostenzuschuss kann künftig bereits ab einem Umsatzausfall von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr beantragt werden.
- Außerdem wird die Absetzung für Abnutzung, Leasingraten und frustrierte Aufwendungen als Fixkosten in der Richtlinie aufgenommen.
Nähere Informationen, wie auch die entsprechende Richtlinie des Finanzministeriums stehen auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.