Die zweite Phase der nicht rückzahlungspflichtigen Fixkostenzuschüsse ist finalisiert, die Einreichung ist ab dem 16. September möglich.

Was bedeutet das für die betroffenen Betriebe?

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  • Der Fixkostenzuschuss kann künftig bereits ab einem Umsatzausfall von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr beantragt werden.
  • Außerdem wird die Absetzung für Abnutzung, Leasingraten und frustrierte Aufwendungen als Fixkosten in der Richtlinie aufgenommen.

Nähere Informationen, wie auch die entsprechende Richtlinie des Finanzministeriums stehen auf der Plattform www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.