Eckpunkte für Fach- und Publikumsmessen – gelten ab 15. Juni:

Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden.

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Wenn das nicht möglich ist, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.

Zudem braucht es eine Bewilligung der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.

Voraussetzung für die Bewilligung ist die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und ein COVID-19-Präventionskonzept des Veranstalters.

 

Das COVID-19-Präventionskonzept ist vom Veranstalter umzusetzen:

Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter

Regelungen zur Steuerung der Besucherströme

Spezifische Hygienevorgaben

Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen

Regelungen betreffend die Verabreichung von Speisen und Getränken.

 

Regelungen für Veranstaltungen:

 

Veranstaltungen seit 29.5. für bis zu 100 Personen zulässig – Seminare Hochzeiten, Geburtstagsfeiern

Ab 1. Juli 2020 sind Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen möglich:

Indoor: 250 Personen

Outdoor: 500 Personen

 

Mit 1. August 2020 weitere Lockerungen:

Indoor: 500 Personen 

Outdoor: 750 Personen 

 

Erweiterung mit 1. August 2020 mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde:

Indoor: 1000 Personen 

Outdoor: 1250 Personen

 

Landwirtschaftliche Messen:

 

Messe Wels mit Agraria (nächster Termin Herbst 2020): mehr als 80.000 Besucher

Agro Alpin Innsbruck: über 20.000 Besucher, 300 Aussteller, nächster Termin Herbst 2020 (2-jährig)