Der Tourismusbeschäftigtenfonds war eines der zentralen arbeitsmarktpolitischen Projekte für die Branche. Seit 1. Jänner 2026 ist das entsprechende Gesetz in Kraft. Der Bund stellt dem Fonds jährlich 6,5 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist, Beschäftigte und Arbeitssuchende im Tourismus stärker an die Branche zu binden.

Was bislang fehlte, war der operative Teil. Im Tourismusausschuss des Nationalrats bestätigte Fonds-Geschäftsführer Markus Hafner-Auinger nun, dass von den für 2026 vorgesehenen 6,5 Millionen Euro bisher noch kein Geld an Beschäftigte geflossen ist. Erste Anträge sollen ab November über eine digitale Plattform möglich sein. Die öffentliche Website samt Leistungsordnung soll Ende Oktober online gehen.

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Dass der Aufbau so lange dauert, begründet Hafner-Auinger unter anderem mit vergaberechtlichen Vorgaben und dem Ziel, Überschneidungen mit bestehenden AMS-Leistungen zu verhindern. Mittel, die 2026 nicht ausgeschüttet werden, sollen ins kommende Jahr übertragen werden können. Noch im November und Dezember sollen aber erste Förderungen fließen.

Weiterbildungsfonds „plus“

Der Name kann dabei in die Irre führen. Der Fonds soll nicht einfach nur Kurse finanzieren. Das Gesetz sieht drei größere Bereiche vor: Unterstützung bei der Aufnahme eines Tourismusjobs, Finanzierung von Aus- und Weiterbildung sowie Maßnahmen, die bestehende Arbeitsverhältnisse sichern, die Beschäftigungsqualität verbessern oder Mitarbeiter stärker an die Branche binden. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht.

Im Transparenzportal sind erste Förderinstrumente bereits sichtbar. Dazu gehört etwa ein einmaliger Zuschuss für Menschen mit Tourismus-Vorerfahrung in längeren Phasen der Beschäftigungslosigkeit. Auch Sonderunterstützungen für außergewöhnliche Ausgaben im Zusammenhang mit Aufnahme oder Erhalt eines Jobs sind vorgesehen. Damit beginnt nun die entscheidende Phase: Aus einem Fonds, über den die Politik seit Monaten spricht, sollte nun ein Instrument werden, das Beschäftigte tatsächlich nutzen können.