Nach mehr als zehnjähriger Planung- und Vorbereitungszeit mit UVP-Genehmigung, positivem Bescheid des Landes Salzburg  und abgeschmetterten Einsprüchen von Naturschutzbund, Alpenverein und der Bürgerinitiative „Rettet den Hochsonnberg“ vor dem Bundesverwaltungsgericht, hat jetzt überraschend der Verwaltungsgerichtshof als Höchstgericht sein Veto eingelegt. Grund: schwerwiegende Fehler und Mängel und vor allem kein öffentliches Interesse für das Vorhaben. Eine Sicherstellung der Schmitten als „führende Wintersportdestination im Alpenraum“ durch Erweiterung von Skipisten „zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit“ ist nach Rechtsprechung des Höchstgerichts bloß ein betriebswirtschaftliches und damit kein öffentliches Interesse. Der Erhalt einer naturnahen alpinen Landschaft wiege dagegen schwerer.

Nicht mehr zukunftsträchtig

Eine Skigebietserweiterung in so einer sensiblen Landschaft sei „nicht mehr sehr zukunftsträchtig“, sagt Hannes Augustin vom Naturschutzbund gegenüber dem „Standard“. „Wir kämpfen weiter für das Projekt, auch für die Regionsentwicklung“, sagt Erich Egger, Vorstand der Schmittenhöhenbahn. Er spricht von einer „unangenehmen Verzögerung“. Die Gegner hoffen auf ein Einlenken und noch mehr Engagement der Schmittenhöhenbahn für den Umweltschutz.

Werbung
INTERGASTRA – Fachmesse für Gastronomie & Hotellerie
Vom 7. bis 11. Februar 2026 trifft sich hier das Who’s-Who der Hotellerie, Gastronomie und des Außer-Haus-Markts. In zehn Messehallen präsentieren nationale und internationale Aussteller innovative Konzepte, Technologien und Produkte für die Zukunft der Branche.
mehr erfahren

 

Siehe auch: https://www.gast.at/gast/deutliche-mehrheit-gegen-skigebietszusammenschluss-ein-kommentar-191489