Wer auf dem Hotel- oder Werkstattdach mehr Solarstrom produziert, als gerade gebraucht wird, kann den Überschuss künftig gezielt anderswo nutzen. Seit 1. Oktober 2026 erlaubt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz sogenannte Peer-to-Peer-Verträge, die praktische Umsetzung ist seit 5. Oktober möglich. Unternehmen können damit eigenerzeugten erneuerbaren Strom verkaufen oder auch kostenlos weitergeben. Eine eigene Gesellschaft oder ein Verein wie bei einer Energiegemeinschaft muss dafür nicht gegründet werden.

Für Betriebe mit mehreren Standorten ist vor allem eine Möglichkeit interessant: Strom einer eigenen Erzeugungsanlage kann auch anderen Betriebsstätten zugeordnet werden. Ebenso können sich unterschiedliche Unternehmen zusammenschließen und einen Preis je Kilowattstunde vereinbaren. Auch ein Nulltarif ist zulässig!

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Eine Einschränkung gibt es

Zum Start gibt es allerdings eine wesentliche Einschränkung. Bis voraussichtlich April 2027 müssen sämtliche beteiligten Zählpunkte beim selben Netzbetreiber liegen. Ein Hotel in Wien kann seinen Solarstrom daher derzeit nicht einfach an einen Schwesterbetrieb in Salzburg weiterreichen. Erst mit der nächsten technischen Ausbaustufe soll eine netzübergreifende Nutzung österreichweit möglich werden.

Auch beim finanziellen Vorteil lohnt sich ein genauer Blick. Reduzierte Netzentgelte für lokale und regionale Peer-to-Peer-Modelle sollen nach aktuellem Stand erst ab dem 1. Jänner 2027 gelten. Bis Ende 2026 entstehen durch das neue Modell demnach noch keine entsprechenden Nachlässe beim Netzarbeitspreis.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für die Teilnahme sind unter anderem ein funktionierender Smart Meter, ein bestehender Stromliefer- und Abnahmevertrag sowie eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber. Die Zuteilung der erzeugten Energie erfolgt viertelstündlich anhand von Produktion und Verbrauch. Der Peer-to-Peer-Vertrag selbst muss dem Netzbetreiber nicht übermittelt werden; zusätzlich ist aber ein Betreibervertrag erforderlich. Für größere Unternehmensgruppen gibt es außerdem eine Leistungsgrenze: Große Unternehmen dürfen mit maximal sechs Megawatt Erzeugungsleistung pro Zählpunkt teilnehmen. Für KMU gilt diese Begrenzung nicht.

Für Betriebe mit großen Dachflächen oder mehreren Häusern entsteht damit ein neues Werkzeug für den Umgang mit eigener PV-Produktion.