Es gibt in Wien Probleme, die sich hartnäckig einer Lösung entziehen. Und es gibt ein Kalb auf einem Holzkohlengrill. Um Letzteres hat sich kürzlich die Stadtverwaltung erfolgreich gekümmert. Am Freitag rückte die städtische Gruppe Sofortmaßnahmen gemeinsam mit weiteren Behörden zu einem Restaurant in der Leopoldstadt aus. Anrainer hatten sich über Geruchsbelästigung beschwert. Vor Ort fanden die Kontrolleure ein großes Kalb, das in einem Gastgarten über Holzkohle gegrillt wurde. Dafür fehlten laut Stadt nur leider die erforderlichen Genehmigungen.

Was folgte, war ein kleines Lehrstück Wiener Verwaltungskunst: Der Grill wurde gelöscht, sein Betrieb untersagt und das Gerät entfernt. Auch gasbetriebene Heizstrahler mussten weichen. Weitere genehmigungspflichtige Veränderungen wurden festgestellt, Anzeigen erstattet. Mission erfüllt. Die Stadt Wien hielt den Erfolg am Sonntag in einer Presseaussendung fest. Titel: „Gruppe Sofortmaßnahmen schreitet bei massiven Verstößen im Gastgewerbe ein.“ Man darf annehmen, dass sich der Magistrat selten so geschlossen hinter einer kulinarischen Angelegenheit versammelt hat.

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Der Gastgarten als Verwaltungsabenteuer

Natürlich müssen Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Niemand verlangt, dass ein Gastronom seinen Gastgarten nach Belieben in eine Feuerstelle verwandeln darf. Aber zwischen berechtigter Kontrolle und behördlicher Selbstinszenierung liegt ein beträchtlicher Unterschied. Zumal die Vorschriften für Gastgärten in Österreich schon für sich genommen eine kleine Wissenschaft sind. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt eine Anzeige nach § 76a Gewerbeordnung. Das heißt allerdings nicht, dass damit jedes zusätzliche Gerät erlaubt wäre. Ein Holzkohlegrill kann eine eigene Genehmigung erfordern. Ein Heizstrahler ebenfalls Fragen aufwerfen. Entscheidend sind Bauart, Standort, Emissionen und der bestehende Betriebsanlagenbescheid. Wer als Gastronom also auf die Idee kommt, seinen Gästen etwas frisch vom Grill anzubieten, sollte sich besser zuerst mit seiner behördlichen Aktenlage beschäftigen. Es wäre schließlich bedauerlich, wenn das Fleisch fertig wäre, bevor der Bescheid rechtskräftig ist.

Bei derselben Kontrollaktion wurde in der Brigittenau ein Verein überprüft, in dem laut Stadt Wien in einem mit Plastikfolie abgedeckten, vermeintlichen Gebetsraum türkische Speisen zubereitet wurden. Dort fanden die Kontrolleure einen nicht genehmigten gasbetriebenen Pizzaofen. Wegen Gefahr in Verzug untersagten die Behörden den Betrieb und ließen den Ofen abstellen. Auch Gasflaschen mussten entfernt werden. Hinzu kamen bauliche und lebensmittelrechtliche Mängel sowie Verstöße wegen unbefugter Gewerbeausübung. Das ist keine bürokratische Petitesse, sondern ein ernst zu nehmender Sachverhalt. Gerade bei Gasgeräten und mangelhaften baulichen Verhältnissen ist die Kontrolle notwendig und richtig.

Die beiden Fälle gehören dennoch auseinandergehalten. Ein nicht genehmigter Grill in einem bestehenden Restaurant und ein offenbar unzulässiger Küchenbetrieb unter problematischen Sicherheitsbedingungen sind nicht dasselbe, auch wenn sie sich in einer gemeinsamen Presseaussendung besonders eindrucksvoll machen. Walter Hillerer, Leiter der Gruppe Sofortmaßnahmen, erinnert in der städtischen Aussendung daran, dass Unternehmer Verantwortung für die Sicherheit und die Einhaltung der Gesetze tragen. Damit hat er selbstverständlich recht. Die Frage ist nur, ob die Wiener Verwaltung ihren Unternehmern die Einhaltung dieser Gesetze auch ausreichend einfach macht.

Denn wer in Wien einen Gastronomiebetrieb führt, muss nicht nur kochen, kalkulieren, Personal finden und seine Gäste zufriedenstellen. Er sollte möglichst auch wissen, wann eine neue technische Einrichtung eine Änderungsgenehmigung braucht, wann eine Anzeige genügt und wann ein bereits vorhandener Bescheid ausreicht. Dafür bietet die Stadt immerhin Beratung und Projektsprechtage an. Eine durchaus sinnvolle Einrichtung. Noch schöner wäre es, wenn die rechtlichen Anforderungen so verständlich und Verfahren so praktikabel wären, dass Unternehmer weniger Zeit mit der Verwaltung und mehr Zeit mit ihren Gästen verbringen könnten.