Wer bestimmt den Zimmerpreis? Wer entscheidet über einen Nachlass? Und unter welchen Bedingungen kann ein Hotel von einer Buchungsplattform verschwinden? Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) will diese Fragen nicht länger den Geschäftsbedingungen von Booking.com überlassen. Sie hat daher bei der EU-Kommission Beschwerde eingebracht. Denn nach Auffassung des Verbands verstoßen gleich mehrere Klauseln und Geschäftspraktiken gegen den Digital Markets Act (DMA).

Wie groß die Abhängigkeit der heimischen Hotellerie tatsächlich ist, illustrieren Zahlen der European Hotel Distribution Study 2026 des europäischen Dachverbands HOTREC: Laut der ÖHV-Auswertung entfallen in Österreich 73,9 Prozent der Buchungen über Online-Reisevermittler auf Booking Holdings. Der europäische Vergleichswert liegt bei 68,8 Prozent. Die Zahlen beziehen sich auf das Buchungsjahr 2025 und auf den Anteil innerhalb des Plattformvertriebs, nicht an sämtlichen Hotelbuchungen. „Wenn ein Konzern drei von vier Plattformbuchungen kontrolliert, sind seine Geschäftsbedingungen keine Verhandlungssache mehr, sondern Diktat. Genau für diese Situation hat die EU den Digital Markets Act geschaffen. Jetzt muss er auch durchgesetzt werden“, sagt ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer.

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ÖGZ · Plattformvertrieb

Booking.com: Das wirft die ÖHV der Plattform vor

Fünf Beschwerdepunkte, mit denen sich die Hotelvereinigung an die EU-Kommission wendet.

  1. Rabatte ohne Mitsprache

    Zimmerpreise werden laut ÖHV ohne Zustimmung des Hotels gesenkt.

  2. Provision bringt Sichtbarkeit

    Höhere Provisionen können die Platzierung beeinflussen. Die ÖHV kritisiert eine Benachteiligung anderer Hotels.

  3. Unklare Zahlungsgebühren

    Die ÖHV kritisiert fehlende Kostentransparenz und Obergrenzen bei der Zahlungsabwicklung.

  4. Stornos ohne Einwilligung

    Der Verband beanstandet eigenmächtige kostenlose Stornos und nachträgliche Preisnachlässe.

  5. Sperre ohne Vorwarnung

    Weit gefasste Sperrgründe lassen Hotels laut ÖHV zu wenig Möglichkeit zur Stellungnahme.

Die ÖHV fordert ein Eingreifen der EU-Kommission.

Quelle: ÖHV-Beschwerde, September 2026. Dargestellt sind die Vorwürfe des Verbands. Ob die beanstandeten Praktiken gegen den Digital Markets Act verstoßen, ist damit nicht entschieden.

Fünf Praktiken im Visier

Die Beschwerde konzentriert sich auf fünf Bereiche, die ÖHV-Mitgliedsbetriebe beanstandet haben:

Preisnachlässe ohne Zustimmung: Booking.com kann laut ÖHV Zimmerpreise auf eigene Kosten reduzieren, ohne das Hotel vorab einzubinden. Der Verband sieht darin eine Untergrabung der betrieblichen Preishoheit und eine Bestpreisklausel durch die Hintertür. Laut ÖHV-Auswertung der HOTREC-Studie berichten 51 Prozent der befragten Hotels von zumindest gelegentlichen Preisunterbietungen durch Plattformen. 80 Prozent der betroffenen Betriebe hätten diesen nicht zugestimmt.

Bessere Platzierung gegen höhere Provision: Die Provisionshöhe und die Teilnahme an kostenpflichtigen Programmen können laut ÖHV das Ranking beeinflussen. Zusätzlich kritisiert der Verband, dass Genius-Rabatte seinen Angaben zufolge seit Juli 2026 allen Reisenden angezeigt werden. Nicht teilnehmende Hotels erschienen dadurch im Vergleich teurer. Die ÖHV sieht darin eine Benachteiligung dieser Betriebe.

Schwer überprüfbare Zahlungsgebühren: Kosten der Zahlungsabwicklung könnten nach Darstellung der ÖHV ohne ausreichende Aufschlüsselung und ohne Obergrenze weiterverrechnet werden. Hotels hätten damit zu wenig Möglichkeiten, die Angemessenheit zu prüfen.

Eigenmächtige Stornos und Nachlässe: Die ÖHV berichtet von kostenlosen Stornierungen und Preisnachlässen ohne Einwilligung der Unterkunft – obwohl die Geschäftsbedingungen eine Zustimmung vorsehen würden.

Sperren ohne Vorwarnung: Man beanstandet 17 Sperrgründe, darunter weit gefasste Klauseln über Verhalten, das mit dem globalen Geschäftsmodell nicht vereinbar sei. Hotels hätten vor einer Sperre keine ausreichende Möglichkeit zur Stellungnahme.

Was sich für Hotels ändern soll

Die Forderungen zielen auf mehr Mitsprache und nachvollziehbare Bedingungen: Rabatte sowie nachträgliche kostenlose Stornos sollen nur mit dokumentierter Zustimmung des Hotels erfolgen. Bei den Rankings verlangt die ÖHV Transparenz über die Gewichtung der Faktoren, bei Zahlungsgebühren angemessene und vorab offengelegte Kosten. Sperren sollen an objektiv überprüfbare Gründe gebunden sein; betroffene Hotels sollen zuvor Stellung nehmen können. „Viele Betriebe trauen sich nicht, selbst gegen Booking.com vorzugehen, weil sie Nachteile auf der Plattform befürchten. Das allein zeigt, wie groß die Abhängigkeit ist“, sagt Gratzer. Die ÖHV appelliert deshalb auch an die Bundesregierung, das Vorgehen auf europäischer Ebene zu unterstützen.

EU-Regeln gelten bereits seit November 2024

Booking Holdings wurde im Mai 2024 für den Dienst Booking.com als sogenannter Gatekeeper eingestuft. Seit 14. November 2024 muss die Plattform die einschlägigen DMA-Pflichten erfüllen. Dazu gehört, dass Hotels auf ihrer eigenen Website oder anderen Vertriebskanälen bessere Preise und Konditionen anbieten dürfen. Auch Maßnahmen, die diese Freiheit indirekt einschränken, sind nach Angaben der Europäischen Kommission untersagt.

Ob die von der ÖHV beanstandeten Praktiken tatsächlich gegen den DMA verstoßen, soll die Kommission prüfen. Die Beschwerde selbst stellt noch keine Entscheidung über einen Rechtsverstoß dar.