Das deutsche Landwirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vorgelegt. Kernpunkt: Die bislang auf den Einzelhandel beschränkte Kennzeichnungspflicht soll künftig auch die Außer-Haus-Verpflegung erfassen, also Restaurants, Kantinen und Imbisse. Wie das Fachportal Tageskarte berichtet, wäre das eine grundlegende Ausweitung bestehender Regelungen.

Als Begründung führt das Ministerium an, dass es in der Gastronomie bislang „nur wenige bis keine Informationen zu den Haltungsbedingungen der Tiere“ gebe. Da 71 Prozent der deutschen Verbraucher mindestens einmal im Monat außer Haus essen, soll die Kennzeichnung künftig auch dort eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen.

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Ausländische Produkte werden erstmals einbezogen

Neu ist auch, dass die Kennzeichnungspflicht nicht länger auf inländische Erzeugnisse beschränkt bleiben soll. Importierte Lebensmittel tierischen Ursprungs wären demnach gleichermaßen betroffen: eine Regelung, die den Beschaffungsaufwand für Betriebe mit internationalen Lieferketten spürbar erhöhen dürfte. Der Entwurf sieht zudem sogenannte Downgrading-Regelungen vor: Lebensmittelunternehmen sollen demnach frei entscheiden können, welche Haltungsform sie ausweisen, auch wenn die tatsächlich umgesetzte Haltung höherwertiger ist. Das Ministerium bezeichnet dies als Flexibilisierung der Vermarktung. Kritiker könnten darin eine Einladung zur Irreführung sehen.

Ebenfalls geplant ist eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf weitere verarbeitete Lebensmittel, den Online-Handel und Fleischereien. Frühe Lebensphasen der Tiere sollen künftig berücksichtigt werden, tiergerechtere Haltungsformen dürfen jedoch nur dann entsprechend ausgewiesen werden, wenn die Tiere durchgehend nach deutschen Standards gehalten wurden.

Branchenverband lehnt Ausweitung ab

Der deutsche Gastronomie- und Hotellerieverbrand Dehoga positioniert sich klar gegen das Vorhaben. Eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung in der Gastronomie bedeute einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand und stelle Betriebe wie auch die Lebensmittelkontrolle vor praktisch kaum lösbare Aufgaben. Die wirtschaftlichen Folgen beziffert der Entwurf selbst: Für die deutsche Wirtschaft ergibt sich ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 12,268 Millionen Euro, dazu ein einmaliger Aufwand von etwa 2,247 Millionen Euro. Beides wird im Sinne der sogenannten „One in, one out“-Regelung als bürokratischer Mehraufwand eingestuft.