Wer am Hotel eine Photovoltaikanlage errichten oder E-Ladestationen aufstellen will, könnte künftig zumindest im gewerblichen Betriebsanlagenrecht einen Verfahrensschritt weniger benötigen. Der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats hat am 7. Oktober 2026 eine entsprechende Novelle der Gewerbeordnung einstimmig angenommen. Bevor aber die Änderungen gelten, muss die Vorlage noch den Nationalrat passieren.
PV-Anlagen und Ladestationen sollen unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigenes Genehmigungsverfahren errichtet werden können. Vorgesehen ist unter anderem, dass Planung und Errichtung durch Baumeister oder Elektrotechniker erfolgen können. Ein Elektrobefund wäre grundsätzlich alle fünf Jahre erforderlich, bei außergewöhnlicher Beanspruchung alle drei Jahre. Auch Klimaanlagen, Lüftungen, Heizungen oder Wärmepumpen werden damit erfasst. Betriebe, die bislang ohne Betriebsanlagengenehmigung auskommen, sollen durch ein nachträglich montiertes Außengerät nicht automatisch eine Prüfung der gesamten Anlage auslösen. Die Behörde würde sich etwa mit der Frage beschäftigen, ob der dadurch entstehende Lärm für die Nachbarschaft zumutbar bleibt.
Das soll für Betriebe einfacher werden
Die wichtigsten geplanten Änderungen
PV und E-Ladestationen
Grace Period wird länger
Genehmigung bleibt länger gültig
Befunde auch digital
Weitere Punkte
Technische Anlagen
- Klimaanlagen, Lüftungen, Heizungen und Wärmepumpen sollen gezielter geprüft werden.
- Ein nachträglich montiertes Außengerät soll nicht automatisch eine Prüfung der gesamten Betriebsanlage auslösen.
Almwirtschaft
- Die bisherige Beschränkung auf Getränke in Flaschen soll fallen.
- Auch offene Getränke sollen künftig ausgeschenkt werden dürfen.
Was jetzt zählt
Mehr Zeit nach einer Betriebsübernahme
Für UnternehmerInnen besonders interessant ist eine geplante Änderung bei Betriebsübernahmen. Die sogenannte „Grace Period“ zur Erfüllung bestimmter Auflagen soll von drei auf fünf Jahre verlängert werden. Auch leerstehende oder vorübergehend nicht genutzte Betriebe könnten leichter wieder aktiviert werden. Eine bestehende Betriebsanlagengenehmigung soll künftig erst nach sieben statt bisher fünf Jahren erlöschen. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Jahre wäre, wie man hört, möglich. Gerade bei Hotels oder Gastronomieobjekten, bei denen sich die Suche nach einem neuen Betreiber ziehen kann, wäre das eine Erleichterung. Weniger „Papier“ verspricht die Novelle ebenfalls. Elektro-, Gas- oder Sicherheitsbefunde müssten dem Entwurf zufolge nicht mehr dauerhaft in Papierform im Betrieb liegen. Sie könnten auf Anfrage digital übermittelt werden; auch englischsprachige Unterlagen sollen akzeptiert werden. Ein kleines Detail betrifft zudem die Almwirtschaft: Dort soll die bisherige Beschränkung fallen, wonach nur Getränke in Flaschen ausgeschenkt werden dürfen. Auch offene Getränke wären damit zulässig!
Für Gastgeber enthält die Novelle damit mehrere durchaus handfeste Erleichterungen. Noch sollte allerdings niemand seine Abläufe danach umstellen: Der Wirtschaftsausschuss hat grünes Licht gegeben, geltendes Recht sind die Neuerungen damit noch nicht.
