Der Winter steht vor der Tür, die Dienstpläne sollten längst geschrieben sein. Doch ausgerechnet bei jenen Arbeitskräften, auf die viele Tourismusbetriebe während der Saison angewiesen sind, herrschte bis zuletzt Unsicherheit. Jetzt haben sich Sozial- und Wirtschaftsministerium auf eine neue Regelung für die Jahre 2027 und 2028 verständigt. Vorgesehen sind bundesweit jährlich 6.250 Kontingentplätze für ausländische Saisonarbeitskräfte. Davon entfallen 4.250 auf das reguläre Tourismuskontingent und weitere 2.000 auf ein eigenes Kontingent für Beschäftigte aus Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien.

Verglichen mit der bisherigen Regelung, die insgesamt 8.000 Plätze vorsah, fällt die neue Zahl niedriger aus. Gleichzeitig soll die Verteilung flexibler werden. Die bisherigen verbindlichen Länderkontingente entfallen. Nicht ausgeschöpfte Plätze können dadurch unmittelbar für Betriebe in anderen Bundesländern genutzt werden.

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Beispiel Tiol

Nach Angaben des Sozialministeriums war das bisherige Tiroler Tourismuskontingent während der winterlichen Spitzenzeiten zu 94,6 Prozent ausgeschöpft. Im Jahresdurchschnitt lag die Auslastung bei 69,4 Prozent. Künftig soll das Arbeitsmarktservice die bisherigen regionalen Kontingente als Richtwerte heranziehen, sie erforderlichenfalls an die neue Gesamtzahl anpassen und nicht benötigte Plätze anderswo verfügbar machen. Der reguläre Kontingentteil darf in saisonalen Spitzenzeiten weiterhin vorübergehend um bis zu 50 Prozent überschritten werden. Im Jahresdurchschnitt muss die festgelegte Grenze eingehalten werden. Für das Westbalkankontingent ist eine solche Überschreitung nicht vorgesehen.

Für die Betriebe ist wichtig, dass die Verfahren rechtzeitig abgeschlossen werden. Vor jeder Beschäftigungsbewilligung prüft das AMS, ob die Stelle mit verfügbaren Arbeitskräften aus dem Inland, dem EWR oder mit registrierten Stammsaisoniers besetzt werden kann. Die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen eingehalten und eine ortsübliche Unterkunft nachgewiesen werden. Für die Arbeitsaufnahme ist zudem das erforderliche Saisonvisum notwendig.

Die Bedeutung des Zeitfaktors hatte Alois Rainer, Obmann des WKÖ-Fachverbands Gastronomie und Gastronom im Zillertal, bereits vor der Einigung im ORF Tirol angesprochen. Rekrutierung und Behördenwege könnten dazu führen, dass Beschäftigte erst im Jänner eintreffen, während die Hochsaison schon rund um den 20. Dezember beginnt.