Das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus stellt 500.000 Euro für regionale Tourismusprojekte bereit. Der neue Förderungsaufruf „Regionale Zukunftsperspektiven im Tourismus“ richtet sich an Projekte, die den Lebensraum vor Ort weiterentwickeln, die Akzeptanz des Tourismus stärken oder die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen regionalen Akteuren verbessern.

Hinter dem Programm steht ein kluger Gedanke, der in der Tourismuspolitik zuletzt stärker in den Mittelpunkt gerückt ist: Eine Destination soll nicht nur für Gäste funktionieren, sondern auch für Einheimische. „Tourismus ist langfristig dann erfolgreich, wenn die Menschen vor Ort seinen Mehrwert spüren und die Entwicklung ihrer Region mitgestalten können“, sagt Tourismusstaatssekretärin Elisabeth Zehetner. Mit der Förderung sollen Regionen gemeinsam mit Betrieben, Gemeinden und Bevölkerung konkrete Projekte entwickeln und umsetzen.

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Bis zu 80 Prozent der Kosten

Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderbaren Sach- und Investitionskosten. Die Gesamtkosten eines Projekts müssen zwischen 10.000 und 50.000 Euro liegen. Einreichen können Arbeitsgemeinschaften aus mindestens drei kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, gemeinnützige Vereine und Institutionen mit entsprechender touristischer Bedeutung sowie Tourismusverbände. Voraussetzung ist ein Unterstützungsschreiben der jeweiligen Gemeinde und des Tourismusverbandes.

Die Maßnahme ist Teil der Umsetzung der Tourismusstrategie „Vision T“. Darin soll Tourismus stärker als Teil der regionalen Lebensraumentwicklung verstanden werden. Dazu gehören auch die Beteiligung der Bevölkerung und der frühzeitige Umgang mit möglichen Nutzungskonflikten.

Einreichungen sind bis 15. November 2026 möglich. Danach werden die Projekte zunächst formal geprüft und anschließend von einer interdisziplinär besetzten Fachjury beurteilt.

Alle Informationen zu Förderungsvoraussetzungen, Auswahlkriterien und zum Ablauf der Förderungsgewährung