Gerade in Tourismusbetrieben kann sich eine Jahresplanung schnell überholen. Steigende Personal- und Betriebskosten, schwächere Umsätze oder Investitionen können dazu führen, dass der tatsächliche Gewinn deutlich niedriger ausfällt als jener Betrag, von dem das Finanzamt bei den laufenden Steuervorauszahlungen ausgeht.

In diesem Fall sollten Betriebe ihre Vorauszahlungen unbedingt überprüfen. Bis 30. September 2026 kann beim Finanzamt noch eine Herabsetzung für das laufende Jahr beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die voraussichtlich niedrigere Steuerbelastung nachvollziehbar begründet wird (etwa mit einer aktuellen Hochrechnung des Jahresergebnisses). Der Effekt ist vor allem ein Liquiditätsvorteil: Statt während des Jahres zu hohe Beträge vorauszuzahlen und diese erst mit der späteren Steuerveranlagung zurückzubekommen, bleibt das Geld vorerst im Betrieb.

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ÖGZ-Tipp

Aktuelle Buchhaltung oder Saldenliste heranziehen, das erwartete Jahresergebnis hochrechnen und mit der derzeit festgesetzten Vorauszahlung vergleichen. Ist die Differenz deutlich, sollte ein Herabsetzungsantrag mit dem Steuerberater geprüft werden. Laut Finanzministerium kann der Antrag auch über FinanzOnline eingebracht werden.
Quelle: 360° Business Planner, Mag. Christiane Holzinger; ergänzend Bundesministerium für Finanzen sowie § 45 EStG 1988.

Hinweis: Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.