Der Nationalrat hat eine Änderung der Gewerbeordnung beschlossen, die Public-Viewing-Veranstaltungen künftig länger ermöglicht. Die Maßnahme soll Veranstaltern und Betrieben mehr Flexibilität bei internationalen Großereignissen geben.
Der Nationalrat hat einstimmig beschlossen, die zulässige Dauer von Public-Viewing-Veranstaltungen von vier auf sechs Wochen zu verlängern. Grundlage ist eine gemeinsam von allen fünf Parlamentsparteien eingebrachte Novelle der Gewerbeordnung, die im Plenum angenommen wurde.
Hintergrund der Anpassung ist laut Gesetzesantrag die zunehmende Dauer und Komplexität internationaler Sportgroßveranstaltungen. Durch die Verlängerung sollen sowohl Veranstalter als auch Behörden mehr Planungsspielraum erhalten, ohne die bestehende Systematik grundlegend zu verändern
Wirtschaftliche Impulse für Tourismus und Gastronomie
Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner, Staatssekretärin für Tourismus im Bundesministerium in Wien, verwies auf die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Public Viewing. „Denn dabei treffe man sich und tausche sich aus, erlebe Gemeinschaft – und gleichzeitig könne die Gastronomie und der Tourismus daraus eine konkrete, wirtschaftliche Chance entwickeln“, so Zehetner.
Die Veranstaltungen könnten zusätzliche Gäste anziehen, Umsätze steigern und von internationaler Aufmerksamkeit profitieren. Damit werde auch die Attraktivität des Standorts Österreich gestärkt, wie aus der Debatte hervorgeht.
Breite Zustimmung, aber auch Forderungen
Die Gesetzesänderung wurde von allen Parlamentsfraktionen unterstützt. Abgeordnete verschiedener Parteien betonten neben wirtschaftlichen Effekten auch die soziale und kulturelle Rolle von Public Viewing, etwa als niederschwellige Möglichkeit zur Teilnahme an Großereignissen.
Kritik kam unter anderem von der FPÖ, die die Maßnahme zwar unterstützte, jedoch weitergehende Reformen für den Tourismussektor einforderte. Ein entsprechender Entschließungsantrag zu steuerlichen Abschreibungsregelungen in der Hotellerie fand im Nationalrat keine Mehrheit.
Reaktion auf längere Großveranstaltungen
Mit der neuen Regelung können künftig auch längere Turniere wie Fußball-Weltmeisterschaften vollständig im Rahmen von Public Viewing übertragen werden. Solche Veranstaltungen dauern inzwischen häufig mehr als vier Wochen, was bisherige Regelungen eingeschränkt hatte. Die Verlängerung soll daher insbesondere für kommende internationale Events mehr Rechtssicherheit und organisatorische Flexibilität schaffen.